Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 65. Sitzung / Seite 63

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soll in dieser Form auch bleiben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zweiter Punkt: Herr Kollege Haigermoser! Der Vorschlag des ÖGB zur Finanzierung der Ambulanzen lautet ganz anders als das, was Herr Nürnberger hier vorgetragen hat. Die SPÖ verlangt nicht nur eine generelle Erhöhung des Beitrages. Der frühere Präsident des Hauptverbandes, Sekretär Leutner, bringt eine neue Finanzierungsalternative für die Ambulanzgebühren – ich lese Ihnen vor, was er heute um die Mittagszeit ausgesendet hat –:

"Wenn nach Alternativen im Finanzierungsbereich gesucht wird, dann findet man diese leicht." Man könnte die ",Arbeitgeberbeiträge bei der Krankenversicherung für ArbeiterInnen um 0,3 Prozent‘" erhöhen, das würde auch ",den gleichen Betrag von 1 Milliarde Schilling‘" erbringen.

Meine Damen und Herren! Sie wollen Ambulanzen mit Arbeitgeberbeiträgen für die Arbeiter finanzieren, also Lohnkosten für die Arbeiter erhöhen! Ist das sozial? Ist das arbeitnehmerfreundlich? (Abg. Ing. Westenthaler: Nein!)  – Ich sage eindeutig nein zu diesem Vorschlag, Herr Präsident Verzetnitsch und Herr Nürnberger! Wir können dieses Problem nicht zu Lasten der Arbeiter lösen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich finde es unerhört, überhaupt einen solchen Vorschlag zu machen, Lohnnebenkosten für Arbeiter anzuheben! – Klug ist es auf jeden Fall nicht, meine Damen und Herren von der SPÖ und vom ÖGB.

Meine Damen und Herren! Ich möchte in diesem Zusammenhang auch die Frage stellen: War es bisher gerecht, dass jemand, der zum praktischen Arzt oder zum Facharzt ging, 50 S und mehr an Krankenscheingebühr bezahlen musste, wogegen derjenige, der in die Ambulanz ging, keinen Beitrag zahlte? War das sozial gerecht? (Abg. Schwarzenberger: Nein, das war nicht sozial gerecht!) Warum haben Sie das eingeführt, meine Damen und Herren? Woher kommt dieser Vorschlag? Warum ist es damals so gemacht worden? Warum hat man damals, im Jahre 1996 oder 1997, nicht den Vorschlag übernommen, der allgemein, von allen vertreten worden ist, nämlich Behandlungsgebühren einzuführen? – Wir haben es von Frau Mag. Prammer gehört: Auch Rieder hatte vorgeschlagen, Behandlungsgebühren einzuführen. (Abg. Silhavy: Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr! Schieben Sie es nicht auf die Vergangenheit!)

Und, meine Damen und Herren, noch einen vorletzten Punkt (Abg. Silhavy: Stehen Sie zu Ihrer Verantwortung!): Die Maßnahme, die wir jetzt setzen, Frau Abgeordnete Silhavy, ist sozial gerecht. Sie schützt sozial Schwache, und sie schützt insbesondere schwangere Frauen – und zwar generell. Frau Abgeordnete Bauer, Sie haben nicht gelesen, was im Antrag tatsächlich steht: Alle Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft sind von der Ambulanzgebühr völlig befreit! (Beifall bei der ÖVP.)

Bei Leistungen im Rahmen der Mutterschaft wird keine Ambulanzgebühr, wird keine Behandlungsgebühr eingehoben. – Auch in diesem Punkt versuchen Sie jetzt wieder falsche Dinge in den Raum zu stellen.

Sie stellen alles in Frage: Sie wollen den Behandlungsbeitrag generell streichen – auch bei den Bauern, auch beim Gewerbe, dort, wo er mit Ihrer Zustimmung eingeführt worden ist. Sie wollen die Anspruchsvoraussetzungen bei der Arbeitslosenversicherung, die wir lange überlegt und mit Ihnen diskutiert haben, wieder rückgängig machen. Sie wollen, dass die Menschen weiterhin mit 55 und 57 Jahren in die Pension übertreten können. Die grünen Abgeordneten wollen ein Mindesteinkommen für alle einführen.

Meine Damen und Herren! Ist Ihnen klar, dass unter diesen Voraussetzungen, bei einer solchen Politik nicht nur unser Gesundheitssystem, sondern auch unser Sozialsystem zusammenbrechen würde? – Ich halte diese Maßnahme, die sozial ausgewogen ist, die die sozial Schwachen schützt und schont, für gerechtfertigt, auch im Sinne der früheren Diskussionen, die wir zu diesem Thema geführt haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

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