Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 95

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Wenn Sie in der ÖVP nun sagen, Sie brauchen noch Zeit, Sie müssen hier noch länger verhandeln und besprechen und vielleicht noch einige überzeugen und ich weiß nicht, was noch alles, dann muss ich Ihnen sagen, Sie haben schon sehr lange Zeit dazu gehabt!

Sie sagen, Sie planen, etwa das Alter von 18 auf 16 Jahre zu senken, aber vielleicht wollen Sie das Alter für die Lesben und die Heterosexuellen von 14 auf 16 hinaufsetzen, damit alle gleich sind, damit es hier keine Diskriminierungen mehr gibt. Da frage ich Sie wirklich: Ist das Menschenrechtspolitik im Jahr 2001? – Das kann es doch nicht sein! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sogar "amnesty international" sagt mittlerweile, dass die Verurteilten nach § 209 StGB Gewissensgefangene sind und "amnesty" sie betreut. – Das ist menschenrechtswidrig, was hier in Österreich passiert!

Und wenn Sie schon sagen, dass Österreich so toll ist, was Menschenrechte betrifft – immer wieder hören wir das –, und was Sie nicht alles getan haben im letzten Jahr, dann stimmen Sie jetzt endlich auch unserem Antrag zu! Frau Kollegin Fekter, berufen Sie den Unterausschuss ein, damit noch im Mai-Plenum hier ein Beschluss gefasst werden kann, damit dieser Schandparagraph im österreichischen Strafrecht endlich und ersatzlos gestrichen wird! Nehmen Sie sich ein Herz! Stimmen Sie zu und schaffen Sie diesen Paragraphen endgültig und ersatzlos ab! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

15.12

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie viele Debatten über den § 209 StGB ich hier in diesem Haus schon erlebt habe, aber leider haben wir immer wieder dieselbe Stellung: Große Teile der ÖVP und auch sehr viele in der FPÖ versuchen, zu verhindern, was eigentlich in fast ganz Europa heute eine Selbstverständlichkeit ist, nämlich die Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen und heterosexuellen Beziehungen.

Es ist ja auch durchaus bezeichnend, dass zum Beispiel Liechtenstein, das das österreichische Strafgesetzbuch übernommen hat, erst vor kurzem den § 209 StGB für seinen Geltungsbereich gestrichen hat, weil es anscheinend überall außerhalb von Österreich klar geworden ist, dass dieser Paragraph unsinnig ist, dass er ungerecht ist, dass er große Probleme schafft und endlich abgeschafft gehört. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Es wird immer wieder mit dem Schutzbedürfnis Jugendlicher argumentiert, und das ist natürlich ein Thema, das man sehr ernst nehmen muss. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es im Strafgesetzbuch eine ganze Reihe von Schutzbestimmungen gibt, die verhindern, dass Jugendliche sexuell ausgebeutet werden. Ich verweise zum Beispiel auf die Bestimmung über die Ausnützung eines Abhängigkeitsverhältnisses, die sich sehr gezielt gegen Lehrer, gegen Erzieher richtet, die vielleicht ihre Schützlinge missbrauchen. Es gibt Bestimmungen über die Nötigung und verschiedene andere Bestimmungen über den sexuellen Missbrauch.

Das heißt also, Jugendliche sind geschützt. Es geht hier ja auch nicht um ein Schutzalter, es geht in Wirklichkeit um ein Mindestalter, denn dieser Paragraph schützt eindeutig keinen einzigen Jugendlichen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Ich möchte es aber nicht so pessimistisch sehen, wie ich vielleicht am Anfang geklungen habe. Es gibt ja Stimmen – in der FPÖ vor allem –, die dafür eintreten, dass sich hier etwas ändert. Kollegin Lunacek hat Herrn Abgeordneten Mainoni erwähnt. Im Zusammenhang mit dem Entzug des Führerscheins eines wegen des § 209 Verurteilten hat er gesagt, dass dieser Bescheid ein Auswuchs eines hinterwäldlerischen Systems ist. Auch er würde den § 209 abschaffen, der Koalitionspartner ÖVP stehe aber auf der Bremse.


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