Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 144

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

mung des Justizministers, und nach den jetzt vorliegenden Novellen – mit Journalisten zukünftig einige Wochen lang im Gefängnis gemeinsam die Möglichkeit haben, Erfahrungen auszutauschen. (Rufe bei den Freiheitlichen: Ablenkung!)

Daher richte ich die Aufforderung an den Herrn Justizminister, auch im Zusammenhang mit dem strafrechtlichen Vorverfahren Sensibilität an den Tag zu legen, damit die Demokratie und die Pressefreiheit in diesem Hause, aber auch die Freiheit der Ausübung des Mandats erhalten bleibt. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

18.02

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.02

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Gerade als Ausschussvorsitzender habe ich Interesse an klaren Bestimmungen, was die Auslieferungspraxis und deren Handhabung betrifft. Die Entscheidungspraxis dieses Ausschusses darf sich jedoch nicht an Einzelfällen orientieren. Ich bitte daher, Herr Kollege Pilz, auch zu respektieren, dass dies nicht vom Wunsch des Einzelnen abhängig, sondern ausschließlich die Entscheidung dieses Kollegialorgans ist.

Meine Damen und Herren! Hinsichtlich der Arbeitsgruppe, die angesprochen wurde, sind die Einladungen bereits unterwegs. Wir haben sehr sorgsam und umfassend damit umzugehen, und wir haben uns zu bemühen, eine grundsätzliche Überarbeitung der Immunität vorzunehmen.

Was soll die Immunität sein, wenn man sich diese Fragen stellt: Ist sie noch zeitgemäß? Ist sie ein Privileg? Was soll sie in Zukunft sein? – Nur einen Satz hiezu: Es sollte das gewährleistet sein, was der Politiker zur optimalen Erfüllung seiner parlamentarischen Arbeit und Tätigkeit braucht.

Meine Damen und Herren! Wenn man sich mit der Immunität grundsätzlich auseinander setzt, dann stellen die einen die Frage: Ist sie in der heutigen Zeit noch gerechtfertigt? – Zu berücksichtigen ist in diesem Punkt, dass eine Änderung der Immunität in Richtung Aufhebung möglich ist, dass aber im Problemfall eine Rückgängigmachung dieser Entscheidung wohl kaum noch zu erreichen wäre.

Zur Unterscheidung zwischen beruflicher und außerberuflicher Immunität: Gibt es da Änderungsbedarf? Immunisierung strafbaren Verhaltens im Nationalrat? – Zum Unterschied zwischen sachlicher und beruflicher Immunität: Es wurde von meinem Vorredner bereits der "Fall Keppelmüller" samt der OGH-Entscheidung angesprochen.

Das Problem der sachlichen Immunität bei immunisierter Begehung einer strafbaren Handlung; Schutz des Abgeordneten vor strafrechtlicher Verfolgung: Was war denn der Grund zur Änderung der Auslieferungspraxis des Immunitätsausschusses?

Es ist auch die Frage zu stellen: Hat sich diese Praxis bewährt? – Wenn nein: Wo sind denn die Schwachstellen?

Sollen auch weiterhin Privatanklagedelikte und Offizialdelikte unterschiedlich behandelt werden? Ist es nicht widersprüchlich, dass bei leichteren Privatanklagedelikten ausgeliefert wird, nicht aber bei schwereren Offizialdelikten? Ist die Hemmung der Verjährung sinnvoll? Keine Straflosigkeit von Abgeordneten, selbst bei Nichtauslieferung – aber ist eine Verfolgung nach vielen Jahren, wenn der Betreffende nicht mehr Parlamentarier ist, noch möglich und noch sinnvoll? – Das Erinnerungsvermögen von Zeugen sei hier nur als Stichwort angeführt, meine Damen und Herren.

Der Schutz des Abgeordneten vor der zivilrechtlichen Verfolgung: Ist die Anwendbarkeit des § 1330 ABGB nur auf Fälle der außerberuflichen Immunität richtig? Hat sich die Änderung des Rechtsanwaltstarifgesetzes betreffend Streitwertbegrenzung bei Klagen nach diesem genannten


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite