Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 188

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Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Herr Minister Molterer hat auch den Vorschlag von Kommissar Fischler unterstützt, eine Obergrenze von 90 Tierprämien je Betrieb in allen 15 Staaten der Europäischen Union einzuführen. Dieses Thema und diese Vorschläge sind vor zwei Wochen im Europäischen Parlament behandelt worden. Dort haben auch die österreichischen SPÖ-Abgeordneten und der grüne Abgeordnete Voggenhuber diesen Vorschlag der Einschränkung auf 90 Tierprämien pro Betrieb abgelehnt.

Ich muss darauf aufmerksam machen, dass diese Tierprämien zu 100 Prozent von der EU bezahlt werden; das kann nur durch eine Änderung der EU-Richtlinien geändert werden. Ein Bauer hat bei uns darauf einen Rechtsanspruch. Würde das Ministerium die Auszahlung über 90 Prämien verweigern, so könnte der betroffene Bauer diese Prämien einklagen. Es muss in der EU geregelt werden, und das ist ein Ziel der österreichischen Bundesregierung.

Ich bringe deshalb folgenden Entschließungsantrag zur Regierungsvorlage 584 der Beilagen ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schwarzenberger, Wenitsch und Kollegen betreffend Grundlinien österreichischer Agrarpolitik

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Nationalrat

unterstützt die Bestrebungen, dass die Landwirte für ihre hoch qualitativen Nahrungsmittel auch einen fairen Preis erhalten. Lebensmittel, unabhängig ihrer Produktionsform, sind zu wertvoll, um als billige Lockartikel herhalten zu müssen. Gemeinsam mit Verarbeitern und Handel sollen zukünftig Lebensmittel wieder den Stellenwert erhalten, der ihnen auch zukommt.

ersucht die Bundesregierung, alle Möglichkeiten zu prüfen, dass der bürokratische Aufwand für bäuerliche Betriebe bei der Abwicklung der Ausgleichszahlungen verringert wird. Insbesondere das bereits auf europäischer Ebene angedachte Pauschalierungsmodell soll in den Überlegungen besondere Berücksichtigung finden.

unterstützt die Bestrebungen der Bundesregierung, dass auf europäischer Ebene die Wettbewerbsverzerrungen auf den Betriebsmittelmärkten zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten beseitigt werden.

ersucht die Bundesregierung, auch weiterhin darauf hinzuarbeiten, dass zukünftig auf europäischer Ebene die zweite Säule der Agrarpolitik, nämlich die Förderung der ländlichen Entwicklung, stärker an Bedeutung gewinnt. In diesem Zusammenhang sind besonders die Maßnahmen der Agrarumweltprogramme, die Zahlung für benachteiligte Gebiete sowie die investiven Maßnahmen für den ländlichen Raum auszubauen.

ersucht schließlich die Bundesregierung, sich bei einer Reform der EU-Agrarpolitik mit Nachdruck für die Interessen bäuerlicher Klein- und Mittelbetriebe einzusetzen.

*****

Ich bitte im Interesse aller österreichischer Bauern, diesem Entschließungsantrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.15

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in einem ausreichenden Zusammenhang mit dem Verhandlungsgegenstand und steht daher mit zur Verhandlung beziehungsweise zur Abstimmung.


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