Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 214

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Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften in 554 der Beilagen, die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle die Einstimmigkeit und damit die Annahme fest.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 591 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wieder einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

27. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (352 und Zu 352 der Beilagen): Bundesgesetz über begleitende Regelungen zur EMAS-V II (Umweltmanagementgesetz – UMG) (645 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Mag. Ulrike Sima zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

20.44

Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ): Herr Präsident! Herr – noch nicht anwesender – Bundesminister! Hohes Haus! Ich werde angesichts der späten Stunde meine Rede etwas kürzer halten, was Sie sicher freuen wird. (Demonstrativer Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)  – Danke.

Das neue Motto dieser Bundesregierung im Umweltschutz scheint zu lauten: Freiwilligkeit statt ordnungspolitischer Maßnahmen. Statt den Umweltschutz für Betriebe zu verbessern, sollen viele wichtige behördliche Umweltauflagen für Betriebe, die ein EMAS-Zertifikat haben, in Zukunft einfach entfallen. Dabei besagt dieses Zertifikat eigentlich nicht mehr, als dass ein Umweltmanagementsystem im Betrieb eingeführt wurde. Aber es gibt keinen Beweis und auch keine Kontrolle dafür, dass dort tatsächlich ausreichende Umweltschutzmaßnahmen gesetzt wurden. Warum man diesen Betrieben mit dem neuen Umweltmanagementgesetz, das wir hier diskutieren, in Zukunft einen Persilschein ausstellt, kann ich persönlich überhaupt nicht nachvollziehen. Wir haben das auch schon in der Vergangenheit ausführlich kritisiert.

In Zukunft wird es zum Beispiel möglich sein, eine Kapazitätserweiterung von Firmen ohne behördliche Genehmigung durchzuführen. Ich möchte hier als Negativ-Beispiel nur den Salzburger Flughafen nennen, bei dem das künftig möglich sein wird. Behördliche Kontrollen werden entfallen ... (Abg. Haigermoser: Das stimmt nicht!) – Das stimmt schon! Herr Kollege, ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie überhaupt wissen, was dieses Gesetzt bedeutet, geschweige denn, es überhaupt gelesen oder verstanden zu haben. (Abg. Böhacker: Keine Überheblichkeiten!) Also


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