Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 223

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einen meinen, das wäre ganz schlecht, alles wäre schlecht, die anderen sagen, das ist ein relativ modernes Gesetz. Ich halte es auch für ein solches.

Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Glawischnig, Sie können und dürfen nicht glauben, dass es auch nur einen Politiker in Österreich, in den Vereinigten Staaten oder in der EU gibt, der heute noch ernsthaft die Frage der Luftqualität oder der Umweltqualität in Frage stellt. Mit diesem Gesetz, meine Damen und Herren, tun wir nichts anderes, als die Grenzwerte, die ohnedies schon bestehen – zum Teil haben wir sehr strenge Grenzwertrichtlinien –, den EU-Rahmenrichtlinien anzupassen. Wo zum Teil national strengere Richtlinien bestehen, werden diese national strengeren Richtlinien bestehen bleiben. Ich halte das für gut und richtig. Das ist modern.

Meine Damen und Herren! Ich versuche das Ganze aus der Sicht des Bürgers zu sehen, der sehr oft ohnmächtig dem Zahlenwirrwarr und den verschiedensten chemischen Bezeichnungen gegenübersteht und sich in Wirklichkeit nicht auskennt. Da haben wir Politiker eine relativ hohe Verantwortung, und genau deswegen definieren wir Grenzwerte. Wir wollen damit dem unwissenden und nicht informierten Bürger ganz einfach Erleichterungen und Hilfestellungen geben, und mit diesen Grenzwerten haben wir verantwortungsbewusste Politik betrieben.

Meine Damen und Herren! Wir bewegen uns durchaus auf europäischem Niveau und auf europäischen Standards, und ich möchte nicht zulassen, dass man das auf Dauer ständig heruntermacht. Wir tun uns nichts Gutes dabei. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenberger: Das werden Sie zulassen müssen!)

Meine Damen und Herren! Ich werde mich relativ kurz fassen, weil das meiste bereits gesagt ist. Eines ist mir aber schon ein sehr großes Anliegen, weil nicht nur die Schadstoffbelastung in der Luft außerhalb der Räume, sondern auch innerhalb der Räume eine sehr wesentliche Auswirkung auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen hat. Es gibt eine Untersuchung des Hygieneinstitutes in Graz, das Luftmessungen in fünf verschiedenen Grazer Schulen durchgeführt hat, und dort wurden erschreckende Werte festgestellt. Herr Minister, man sollte meines Erachtens vor allem dort ansetzen, dass man Schulen und Institutionen informiert, wie wichtig es ist, eine frische Raumluft zu haben.

Herr Präsident! Ich darf auch Sie ansprechen. Die Raumluft hier im Hause ist nicht immer die beste. Ich würde mir wünschen, dass wir auch hier für Frischluft sorgen. Ich glaube, das täte auch uns allen gut. Vielleicht wäre es machbar, in der nächsten Zeit einmal eine Änderung des Belüftungssystems hier im Hause zustande zu bringen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen sowie des Abg. Oberhaidinger. )

Wenn alle Kräfte im Hause das wollen, dann könnten Sie so erfolgreich sein, wie unser Umweltminister es ist. – Ich danke recht schön für das ständige Bemühen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist der Herr Bundesminister. Er hat das Wort.

21.23

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur zu einigen der bisher aufgeworfenen Fragen kurz Stellung nehmen.

Erstens: Dieses Immissionsgesetz-Luft ist ein Fortschritt. Man kann immer geteilter Meinung darüber sein, wie groß der Fortschritt ist, aber er ist auf jeden Fall im Sinne einer Umweltpolitik eine Verbesserung im Vergleich zum jetzigen Rechtszustand.

Warum? – Weil wir mit diesem Immissionsgesetz-Luft neu beispielsweise einen Grenzwert für Feinstaub einführen, und zwar als Jahres- respektive Tagesmittelwert. Sie wissen, meine Damen und Herren, dass das eine der wichtigen Fragestellungen schlechthin ist, weil die Frage der


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