Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 83

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23. Schaffung einer bundeseinheitlichen bedarfsorientierten Grundsicherung.

24. Schrittweise Umgestaltung der Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds von lohnsummenabhängigen Beiträgen auf Wertschöpfungskomponenten.

25. Beibehaltung der derzeit geltenden Ladenschlusszeiten zugunsten eines stabilen Familienlebens.

26. Sofortige Umsetzung des Gleichbehandlungsgesetzes für die Privatwirtschaft.

27. Rücknahme der Regierungsvorlage zu einem Objektivierungsgesetz, da es in der derzeitigen Form massive Verschlechterungen für Frauen beinhaltet.

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Burket. – Bitte.

13.12

Abgeordnete Ilse Burket (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Es trifft sich sehr gut, dass ich jetzt gerade nach Frau Silhavy zu reden komme, denn ich möchte gerne einen kurzen Blick in die Historie des Kindergeldes im weiteren Sinne werfen – dies ganz besonders deshalb, weil heute schon sehr viel Energie aufgewendet wurde, um aus einer guten Sache eine schlechte zu machen. Kein Frage, dass man auch beim Kindergeld irgendetwas wird verbessern können. Man könnte letztendlich alles noch ein bisschen besser machen, vor allem wenn man die nötigen Mittel dazu hätte.

Meine Damen und Herren! Aber hier herauszukommen und noch viel mehr oder etwas ganz anderes oder noch viel Weitgehenderes zu fordern, ist ungeheuerlich, wenn man sich in Erinnerung ruft, wie sich das Kindergeld entwickelt hat: dass mit 1.1.1950 das Kinderbeihilfengesetz in Kraft getreten ist und dies durch einen Lohnverzicht im Ausmaß von 3 Prozent möglich wurde – eine beispiellose Solidarität, von der man heute nur träumen kann. Das war der Grundstein für den Familienlastenausgleichsfonds, der 1955 in Kraft getreten ist und mit 6 Prozent der Lohnsummen beschickt wurde.

Dann hat aber auch schon die Umschichtung begonnen, meine Damen und Herren: Mit Wirksamkeit vom 1.1.1979 und 1981 wurde die Einnahmenseite des Familienfonds um insgesamt 25 Prozent zu Gunsten der Pensionskassen gekürzt. Bis 1995 wurden dadurch 150 Milliarden Schilling von den Kindern zu den Pensionskassen umgeleitet. Allein 1995 waren es 13 Milliarden Schilling! (Abg. Dr. Mertel: Da müssen Sie einmal schauen, wie viel 2000 und 2001 umgeleitet worden sind, wie viel ÖVP und FPÖ umgeleitet haben!) Mit 1.5.1995, meine Damen und Herren – man muss sich nur daran erinnern (Abg. Dr. Mertel: Reden Sie von der Jetztzeit!)  –, wurde im Zusammenhang mit dem ersten Sparpaket die Familienbeihilfe um 1 200 S pro Jahr gekürzt. Hier wurde ganz konkret den Familien, den Kindern zusätzlich zur allgemeinen Belastung auch noch auf direktem Weg das Einkommen gekürzt. – Das war aber "sozial", nicht wahr?

Meine Damen und Herren! Die Entwicklung zeigt, dass die in den fünfziger Jahren geschaffene Unterstützung der Familien, auch durch den Familienfonds, in den letzten 20 Jahren systematisch reduziert wurde. (Abg. Huber: Vor allem voriges Jahr! – Abg. Dr. Mertel: Reden Sie doch vom vorigen Jahr!) Es wurde den Familien das Geld gekürzt, weil die sozialistische Regierung über Jahrzehnte hinweg nicht in der Lage war, die strukturell bedingte Kostenexplosion bei den Frühpensionen, bei der öffentlichen Verwaltung, im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen. Einzige Lenkungsmaßnahme waren zwei Sparpakete, die unglaubliche Belastungen gebracht, keinerlei Verbesserung der Budgetsituation bewirkt und in einem desaströsen Budgetdefizit geendet haben. Das, meine Damen und Herren von der SPÖ, haben Sie zuwege gebracht, und darauf sind Sie anscheinend auch noch stolz! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Diese Regierung hat in eineinhalb Jahren das Budget ausgeglichen. Sie hat eine umfassende Verwaltungsreform sowie die Reformen in Schulen und Universitäten in die Wege geleitet. Sie


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