Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 170

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Ich hätte mir halt gewünscht, Frau Kollegin Mertel, wenn wir schon über Gerechtigkeit reden, dass Sie sich auch einmal Gedanken gemacht hätten über die ungleiche Situation zwischen Beamten und Vertragsbediensteten. Das sind alles Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die Anspruch auf ein und dieselbe Regelung haben. Was wir jetzt machen, ist eine Zusammenführung in diesem Bereich – oder zumindest eine annähernde Zusammenführung –, die dem Prinzip der Gerechtigkeit entspricht. Das, was wir bei den Vertragsbediensteten haben, nämlich eine Bezugskürzung auf 50 Prozent plus Krankengeld, auf das dann Anspruch besteht, was aber natürlich auch nie mehr als 80 Prozent des Grundbezuges ergibt, ist doch das Entscheidende. Und wenn das für die Vertragsbediensteten eine vertretbare Regelung ist, dann ist es selbstverständlich auch für die beamteten Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes eine vertretbare Regelung, noch dazu, wo man weiß, dass bei Vertragsbediensteten das Dienstverhältnis bei andauernder Krankheit nach einem Jahr enden kann. Das wird für einen Beamten nie zutreffen.

Ich glaube, dass diese Diskussion überhaupt nur deswegen in dieser Form entsteht, weil wir eben so unterschiedliche Regelungen haben. Es war notwendig, diese Regelung zu ändern, und ich bin Herrn Abgeordnetem Reindl und allen anderen, die das angemerkt haben, dafür auch sehr dankbar, weil wir hier ein Ungleichgewicht vor allem in jenen Bereichen des öffentlichen Dienstes gehabt haben, in denen sich das Gehalt wesentlich auch auf Zulagen und Nebengebühren gründet, wie das im Bereich der Exekutive der Fall ist. Das zeigt aber, dass die Probleme, die Ungleichgewichtungen, die entstehen, darauf beruhen, dass wir heute Dienst-, Besoldungs- und auch Pensionsregelungen haben, die große Unterschiede zwischen den einzelnen Berufsgruppen machen.

Deswegen glaube ich, dass es im Sinne der Gerechtigkeit unser gemeinsames Ziel sein muss, eine Harmonisierung dieser Systeme herbeizuführen, dafür zu sorgen, dass es gleiche Spielregeln für alle gibt. Es kann nur einen einzigen Unterschied in einem Pensionssystem geben, nämlich den Unterschied zwischen denen, die körperliche Schwerstarbeit geleistet haben, und denen, die keine Belastung in diesem Ausmaß in ihrem Beruf gehabt haben. Für diese Menschen muss man auch entsprechende Sonderregelungen treffen. Das ist Gerechtigkeit, wie wir sie verstehen und wie wir sie auch umsetzen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.11

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

19.12

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Frau Vizekanzlerin, gerne und zum wiederholten Mal sei hier erklärt: Die Anschuldigungen, die Sie da immer wieder gegen uns erheben, was wir denn angeblich vereinbart hätten (Abg. Neudeck: Gerne vereinbart hätten!), sind haltlos, denn es sollte Ihnen zumindest bekannt sein, dass ein Vertrag erst dann Gültigkeit hat, wenn er unterschrieben worden ist. (Abg. Neudeck: ... Weil ihr nicht unterschrieben habt, könnt ihr keine Kindesweglegung machen!) Dieser Vertrag wurde nicht unterschrieben, im Gegensatz zu dem Koalitionsübereinkommen, das Sie unterschrieben haben, Frau Vizekanzlerin! Für dieses haben Sie auch die Verantwortung ganz allein zu tragen. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Neudeck. )

Aber Sie wissen ja alles, denn Sie sind ja überhaupt ein Alleswisser, wie man in Ihren Zwischenrufen hört. Die Qualität Ihrer Zwischenrufe mögen die Leute, die das Protokoll lesen, selbst beurteilen. (Abg. Neudeck: Die sind ganz gut, muss ich sagen – besser als Ihre Reden!)

Meine Damen und Herren und Frau Vizekanzlerin! Gestatten Sie mir auch diese Anmerkung: Es ist mehr als Zynismus, wenn Sie von Harmonisierung sprechen. Was machen Sie? Sie schaffen im ASVG die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit ab. Sie heben das Pensionsantrittsalter bei vorzeitiger Alterspension an. (Abg. Neudeck: Ich habe in einem Satz eine 10-Minuten-Rede von Ihnen fertig!) Sie erhöhen die Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt von 2 auf 3 Prozent. Sie reduzieren die Witwenpension im Extremfall bis auf null. Sie verschlechtern die Zugangsmöglichkeiten zur Invaliditätspension und beschließen eine Neurege


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