Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 201

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um in Zukunft solche Katastrophen zu verhindern, ist es notwendig, dass sich eine internationale Kommission tatsächlich dieser Fragen annimmt. Der Schwerpunkt dieser Arbeit wird die Unterstützung eines Monitoring-Systems für die Wasserqualität sein. Es wird ein Frühwarnsystem bei Unfällen und eine Emissions-Expertengruppe geben, die auch ständig beobachtet, wie die Wasserqualität der Donau ist. Es wird eine Mobilisierung für die Unterstützung der Donauschutzkonvention in allen Ländern, die jetzt in dieser Kommission mitarbeiten, geben. Was ich für sehr wesentlich halte, ist, dass diese Kommission eine entscheidende Rolle für die Umweltaktivitäten im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses spielt, wie etwa bei der Mithilfe zur Anpassung der nationalen Gesetze an die EU-Richtlinien.

Ich denke, bei dieser Kommission geht es um die Erhaltung der Lebensqualität für Millionen von Menschen, die im Bereich der Donau leben. Es geht um die Bewahrung des Zugangs zu den natürlichen Ressourcen, es geht um die Verhütung bleibender Umweltschäden und den Schutz der Ökosysteme. Ich denke, gerade in diesem Bereich ist wieder einmal ganz klar, dass das nicht allein ein nationales Anliegen sein kann, sondern dass es in Zeiten einer Globalisierung darum geht, dass wir uns vernetzen und dass es auch globale Schutzsysteme gibt.

Ich hoffe sehr, dass im Zuge des EU-Beitrittes von Ländern wie Ungarn oder Rumänien vor allem die Industrien, die noch unter sehr umweltfeindlichen Bedingungen arbeiten und es ermöglichen, dass solche Katastrophen geschehen, rasch modernisiert werden und dass der Umweltschutz tatsächlich zum Tragen kommt. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Lunacek. )

21.20

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

21.20

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! (Abg. Bures  – auf die weitgehend leeren Sitzreihen der Freiheitlichen hinweisend –: Haben Sie es sich mit Ihrer Fraktion verscherzt? – Abg. Silhavy: ... verhaut!) Das österreichisch-slowenische Kulturabkommen, mit dem ich mich in erster Linie befassen möchte, ist ein erster wichtiger Schritt zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten. (Abg. Silhavy: Die Außenpolitik der FPÖ ...!) Es ist für uns Freiheitliche deshalb kein normales oder übliches Abkommen wie andere, weil erstmals in einem offiziellen Vertragstext die Existenz einer deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien anerkannt wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Ich erspare es mir, den Artikel 15 zu zitieren; dieser Text liegt Ihnen vor.

Wir wissen, wie lange es gedauert hat, bis dieses Kulturabkommen unterschriftsreif war, wie schwierig und wie mühsam der Weg war, um es zur Unterschriftsreife zu bringen. Seit Ende 1998 war dieses Abkommen von österreichischer Seite fertig gestellt, es lag an der slowenischen Seite, die es erst im Jahre 2001 sozusagen als beschlussreif empfunden hat und im slowenischen Parlament in Laibach politisch durchsetzen konnte.

Wir wissen, dass der Inhalt des Abkommens ein politischer Kompromiss ist. Die Anerkennung der Altösterreicher nach Artikel 61 der Verfassung der Republik Slowenien ist keine völkerrechtliche Anerkennung als autochthone Minderheit – wie Sie alle wissen –, wie sie etwa auch die kleine ungarische und die kleine italienische Minderheit in Slowenien seit Jahrzehnten genießen.

Das heißt, eine verfassungsrechtliche Gleichstellung unserer Minderheit mit den slowenischen Staatsbürgern ungarischer oder italienischer Herkunft, die schon im kommunistischen Tito-Jugoslawien nationale Minderheitenrechte genossen haben, ist trotz dieses Abkommens noch immer nicht gegeben – und das, obwohl der Grazer Historiker Stefan Karner schon vor Jahren den wissenschaftlichen Beweis dafür erbracht hat, dass die Reste dieser deutschsprachigen Minderheit durchaus autochthon sind und etwa eine Kopfzahl von 2 000 Personen umfassen. (Abg. Mag. Kogler: Apropos Kopfzahl, Kollege Kurzmann: Was versäumen Sie gerade?)

Es wird also interessant sein, zu beobachten, wie sich das Kulturabkommen auf die Akzeptanz dieser kleinen Volksgruppe in Slowenien auswirken wird. Im Jahre 2002 wird es in Slowenien


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