Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 212

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Abgesehen davon geht es hiebei meines Erachtens in Wirklichkeit um die Schaffung einer weit größeren Klammer, nämlich allgemeiner Voraussetzungen, wobei die Niederösterreichische Umweltschutzanstalt so etwas wie einen konkreten Anlassfall darstellt, weil entsprechende gesetzliche Regelungen fehlen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Anstalt in Niederösterreich bildet jetzt einmal den Ausgangspunkt. Man hat sich auf politischer Ebene grundsätzlich darauf geeinigt, dass man diese Anstalt in eine Kapitalgesellschaft des Privatrechtes überführen will. Es bestehen mehrere beziehungsweise konkret zwei Möglichkeiten, wie man das macht. Das Problem dabei ist aber, dass es keine einheitliche bundesgesetzliche Regelung gibt, damit dieser Übergang reibungslos bewerkstelligt werden kann. Es gibt nur entsprechende landesgesetzliche Regelungen, die nicht in vollem Einklang mit bundesgesetzlichen Regelungen auch im Hinblick auf die österreichische Bundesverfassung stehen. Aus diesem Grund hat man diesen an und für sich kompliziert erscheinenden Weg gewählt.

Es gibt, wie gesagt, zwei Alternativen. Die eine Alternative aus dem Privatrecht ist, dass man eine Institution als Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft einbringt. Das ist der erste Weg. Der zweite Weg, der auch in der Privatwirtschaft immer häufiger gewählt wird, ist die formwechselnde Verschmelzung. Diese Alternative bietet im Zusammenhang mit der Substanzbewertung, der Vermögensbewertung eine Reihe von Vorteilen, vor allem überhaupt dann, wenn ein solches Unternehmen in Zukunft auch andere betriebswirtschaftliche Erlöse lukrieren will, als das derzeit der Fall ist. Selbstverständlich müssen diese Gesellschaften, die früher ausschließlich von einer Gebietskörperschaft, diesfalls vom Land, geführt wurden, selbständiger werden. Es gibt dafür aber nicht nur ein Beispiel, sondern zahlreiche Beispiele, und zwar nicht nur in Niederösterreich, Kollege Pendl, sondern eigentlich in allen Bundesländern!

Und wenn wir diese Maßnahme jetzt sozusagen auch gesetzlich ermöglichen wollen, dann heißt das noch nicht, wie von der SPÖ zu Unrecht befürchtet wird, dass sofort eine gigantische Privatisierungswelle einsetzt, sondern nur, dass wir die rechtliche Verselbständigung sauber und astrein durchführen wollen.

Was diese Gutachten betrifft, Herr Kollege, kann ich Ihnen nur sagen: Es gibt für jeden Fall, für jeden Einzelfall, der hier auch in Zukunft zur Diskussion stehen wird, eben andere Voraussetzungen, mal das eine Gutachten, mal das andere Gutachten. Aber dass es hier sozusagen Verselbständigungspotential en masse, also in Hülle und Fülle gibt, wird wohl niemand bestreiten. Ich glaube zudem, dass diese Gesellschaften letzten Endes auch operativ und wirtschaftlich besser geführt werden, wenn wir den Weg, wie hier vorgeschlagen, einleiten.

Letzter Punkt: Ich glaube auch, dass man es diesen Gesellschaften durch diese Regelungen ermöglichen kann, in Zukunft auch aktiv zu wirtschaften, nicht immer nur auf einen konkreten Auftrag zu warten. Ob das Umweltbelange sind oder beispielsweise die Verwertbarkeit von Umweltrechten oder anderer umweltrelevanter Güter, ist meines Erachtens nicht so wichtig, wichtig ist, dass wir sozusagen diese rechtliche Krücke dafür schaffen.

In diesem Sinne darf ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, ersuchen, dem Gesetz Ihre Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, ich möchte nur klarstellen, damit wir dann bei der Abstimmung kein Problem haben: Kollege Pendl hat sich – zu Recht – auf einen Entschließungsantrag berufen, auf den Antrag 422/A (E). (Abg. Mag. Gaßner: Eben! Er kennt den eigenen Antrag nicht!) Er hat gesagt, dem Antrag 421 kann er zustimmen, aber 422/A (E) lehnt er ab, und das ist ein Entschließungsantrag (Abg. Parnigoni: Schlecht gelesen!), daher wird das auch keine Abstimmung in zweiter und dritter Lesung sein.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

22.12

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Mein Vorredner hat ja schon sehr differenziert zwischen einerseits Anliegen, die recht


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