Präsident Dr. Heinz Fischer:
Zusatzfrage? – Bitte.Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! All das, was Sie hier planen, kostet sehr viel Geld. Wie wollen Sie eigentlich den Verlust von rund 8 Milliarden Schilling, der in der FPÖ-Regierungszeit durch die Nichteinführung des LKW-Road-Pricings entstanden ist, ausgleichen, ohne weiterhin die PKW-Fahrer massiv zu belasten?
Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Herr Abgeordneter! Sie sprechen ein weiteres Projekt an, das in langen, jahrzehntelangen Diskussionen nicht realisiert wurde. Sie wissen, dass ich auch zum Thema LKW-Maut sehr aktiv arbeite. Nicht ganz stimmt der immer wieder gemachte Vorwurf, dass es durch diese Verzögerung einen großen Einnahmenentfall gibt. Sie wissen, dass die Straßenbenützungsabgabe erhöht, die LKW-Steuer drastisch erhöht, die Vignette für die Fahrzeuge, für LKW erhöht wurde. Das heißt, wir haben dadurch Einnahmen aus dem LKW-Verkehr in der Höhe von etwa 2,1 Milliarden Schilling. Wenn wir bei dem alten System geblieben wären, nämlich beim Mauthütten-System, dann hätten wir im ersten Jahr maximal 600 Millionen Schilling Netto-Einnahmen gehabt. Das holen wir durch dieses moderne System jetzt sehr schnell auf.
Nichtsdestotrotz ist es sehr wichtig – und da bin ich ganz Ihrer Meinung –, dass wir gerade den Güterfernverkehr auf der Straße mit der Einführung der LKW-Maut entsprechend steuern können und dass wir mit diesen Einnahmen, die im höchsten Maße Netto-Einnahmen sein sollten, das heißt so wenig wie möglich für die Administration, für die Investition in Mauthütten und für sonstige Infrastruktur, die langen Versäumnisse, so möchte ich sagen, gerade im Straßenbau aufholen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Ing. Weinmeier, bitte.
Abgeordneter Ing. Wilhelm Weinmeier (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Der in Ausarbeitung befindliche neue Generalverkehrsplan ist ein ganz wesentlicher Schritt einer ganzheitlichen Verkehrspolitik.
Meine Frage lautet in diesem Zusammenhang: Worin unterscheidet sich der in Ausarbeitung befindliche Generalverkehrsplan vom Bundesverkehrswegeplan?
Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Herr Abgeordneter! Er unterscheidet sich nicht nur in der Bezeichnung, sondern weist auch ganz wesentliche inhaltliche Unterschiede auf. Warum habe ich ihn "Generalverkehrsplan" genannt beziehungsweise hat sich diese Expertengruppe auf diesen Namen geeinigt? – Er enthält nicht nur die Verkehrsträger Schiene und Straße, sondern es kommt auch in einem nächsten Schritt die Binnenschifffahrt dazu. Das heißt, die Wasserstraße wird auch einen sehr wesentlichen Aspekt darstellen. Darüber hinaus wurde aber auch die Finanzierbarkeit der Projekte gleich mitberücksichtigt.
Mir sind eine so genannte GSD-Studie, die sich in erster Linie mit den Straßen beschäftigt, und ein Masterplan vorgelegen. Dieser Masterplan war für die Schieneninfrastruktur ausgelegt. Wie weit diese Unterlagen auseinander liegen und wie wichtig es ist, dass wir jetzt diesen Generalverkehrsplan haben, zeigt eine Aussage, ein Grundprinzip des Masterplans.
Vor zwei Jahren hat noch gegolten, dass bei einem viergleisigen Ausbau der Westbahn der Ausbau der A 1, der West Autobahn, nicht mehr erforderlich ist. Das war ein wesentlicher Inhalt. Sie kennen die heutigen Anforderungen. Das Gegenteil ist der Fall! Wir müssen die Verkehrsträger aufeinander abstimmen, und wir müssen in so genannten Korridoren denken. Wir können nicht mehr in einzelnen Linien denken, sondern müssen das in Gesamtzusammenhängen, in