Privatissimum gegenüberstehen, wenn die Liveübertragung aus ist, der Bundeskanzler weg ist, die Mitglieder der Fraktionen sich entfernt haben, aber das mindert mein Vergnügen nicht. Auch "die Weisen" haben uns verlassen, die vorher auf der Galerie gesessen sind. Offensichtlich ist Fernsehen alles, für manche, meine sehr geehrten Damen und Herren, für manche Gruppen, für andere nicht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich möchte deshalb gleich zu Beginn mein hauptsächliches Anliegen vorbringen. Es wird Sie nicht verwundern, dass ich als Minderheitensprecherin der Grünen das fehlende – nicht gänzlich fehlende, aber weitgehend fehlende – Miteinbeziehen von Menschen, die andere Sprachen, nicht nur Deutsch, in diesem Land sprechen oder als Muttersprache haben, kritisiere. Ich rede von den autochthonen Volksgruppenangehörigen. Sie sind zwar jetzt (Staatssekretär Morak: Verankert!), was ihre gesetzlichen Ansprüche angeht, im Gesetz verankert, auch im ORF-Gesetz verankert, wie mir der Herr Staatssekretär zuflüstert, sie stellen aber nicht die beträchtlichste Zahl jener dar, die eine weitere Sprache außer der deutschen Sprache sprechen. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt den Vorsitz.)
Es ist mir auch ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass es in diesem Land 10 Prozent der Wohnbevölkerung sind, die nicht österreichische Staatsangehörige sind und von denen, wie ich glaube, der eine oder andere auch ein Fernsehgerät besitzen wird. Glauben Sie das nicht auch? 10 Prozent, das ist eine ganz beträchtliche Zahl, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Von der Frage der kulturellen und sprachlichen Vielfalt als solcher, Herr Staatssekretär, lese ich nichts, im Rundfunkgesetz und im Privatfernsehgesetz nichts, auch nichts von der Frage der Repräsentanz dessen, was dieses Land an sprachlicher und kultureller Vielfalt darstellt. Das sei Ihnen gesagt.
Ich muss aber ehrlich sagen, das wundert mich bei dieser Regierungs- und Mehrheitskonstellation, wie wir sie jetzt haben, nicht. Irgendwie ist es ja schon fast komisch, wenn man glaubt, die denken womöglich an Fremde, die auch Fernseh- und Radiokonsumenten wären. Nichtsdestotrotz, wir tun es, und wir hätten hier – wir haben das auch in der Vergangenheit formuliert – andere Vorstellungen gehabt.
Aber, geschätzter Herr Staatssekretär, wiewohl die Volksgruppen in diesem Gesetz verankert sind, meine ich, dass sie nicht so verankert sind, dass es im Sinne des Staatsziels ist, das erst vor rund einem Jahr hier im Nationalrat, zur Zeit der Sanktionen, beschlossen wurde, und deshalb haben Madeleine Petrovic, Theresia Haidlmayr, Freunde und Freundinnen einen Abänderungsantrag zum § 5 Abs. 1 der Regierungsvorlage eingebracht, den ich nun verlesen möchte.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Madeleine Petrovic, Theresia Haidlmayr, Freunde und Freundinnen
1. In § 5 Abs. 1 erster Satz wird die Wortfolge "jener Volksgruppen, für die ein Volksgruppenbeirat besteht" durch die Wortfolge "der in Österreich lebenden Volksgruppen" ersetzt.
2. In § 5 Abs. 2 zweiter Satz entfällt das Wort "autochthonen".
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Was heißt das: "jener Volksgruppen, für die ein Volksgruppenbeirat besteht"? Das ist meiner Ansicht nach – und jetzt möchte ich mich hier nicht ausbreiten – ein völliges Kuriosum, weil es auch rechtlich Unsinn ist, das so festzuschreiben, Herr Staatssekretär. Die Tatsache der Einrichtung eines Beirates bedeutet rechtlich gar nichts. Der Beirat hat die Funktion, dass er Sie im Bundeskanzleramt in volksgruppenpolitischen Angelegenheiten berät. Die Volksgruppen, die möglicherweise kein beratendes Organ à la Beirat haben – ich sage nur: polnische Volksgruppe in Österreich –, werden bewusst, wissentlich vom Wirkungsbereich dieser durchaus positiven gesetzlichen Bestimmung ausgeschlossen.