Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 186

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Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Brinek und Genossen betreffend Umsetzung des neuen Dienstrechts für die Universitäten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 95.)

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (630 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird (696 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen damit zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Erwin Niederwieser. Ich erteile es ihm hiemit.

19.24

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Frau Bundesminister! Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Bundesminister, wir müssen Sie neuerlich enttäuschen: Die "Fundamentalopposition" stimmt zu. Das ist also wieder nicht das, was von uns erwartet wird. (Abg. Dr. Brinek: Das ist wie mit der Gewerkschaft!) Aber das UniStG enthält eine Reihe von Bestimmungen, die durchaus das Studienrecht verbessern, und daher ist es auch logisch, dass wir uns diesen Verbesserungen anschließen.

Ich komme daher gleich zu drei Anträgen, die wir noch dazu einbringen, und wir ersuchen umgekehrt die Regierungsfraktionen, auch unseren Anträgen zuzustimmen.

Der erste Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Dr. Grünewald und GenossInnen betreffend Verordnung über akademische Grade

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Nationalrat fordert die zuständige Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf, bei der Erlassung der Verordnung betreffend die akademischen Grade sowohl die Zulassung aufgrund einer einem Studienabschluss ,vergleichbaren Qualifikation‘ als auch den akademischen Grad ,Master of Advanced Studies‘ nach strengen Kriterien weiterhin zu ermöglichen."

*****

Wir teilen diese neue Konstruktion inhaltlich, dass das durch Verordnung geschehen sollte und nicht per Gesetz und dass die Bedingungen vom Ministerium überprüft werden und man internationale Grade anwenden soll. Was hier festgehalten wird, ist, dass auch, als Art Restgröße, der MAS bestehen bleiben kann und dass auch die Zulassung aufgrund vergleichbarer Qualifikationen möglich sein soll. Es ist also eine Erklärung des Nationalrates hinsichtlich dieser Verordnung.

Das entspricht übrigens auch einem einstimmigen Antrag des Niederösterreichischen Landtages. Kollege Graf weiß das, er hat mit seinen FPÖ-Abgeordneten in Niederösterreich bereits die entsprechenden Diskussionen geführt.


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