Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 382

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Meine Damen und Herren! Auch der Abänderungsantrag der Koalitionsparteien dient der Klarstellung dieser Materie und der Rechtssicherheit. Demzufolge dient diese Novelle auch der Sache und auch den Betroffenen, und die Vorwürfe, die Sie hier erheben, sind fehl am Platze.

Zu Ihrem Antrag in Bezug auf die Verrechtlichung der Bundesbetreuung für Asylsuchende, den wir im Ausschuss abgelehnt haben, während wir heute diesen Bericht zur Kenntnis nehmen, ist festzustellen, dass die Schaffung eines Rechtsanspruches auf Bundesbetreuung erhebliche Mehrkosten bringen würde und auch die Handhabbarkeit dieses Institutes gefährden würde. Wir halten die gegenwärtige Rechtslage dazu für ausreichend. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Wurm: Das ist Menschenrechtsverletzung!)

23.51

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Bundesminister Dr. Strasser. – Bitte.

23.51

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Novelle hat drei Ziele: zum Ersten die Anpassung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren an die neue österreichische Volljährigkeitsgrenze von 18 Jahren, zum Zweiten – und das ist wohl einer der wichtigsten Punkte – die Beschleunigung des Asylverfahrens in erster Instanz durch Entlastung des Bundesasylamtes, und zum Dritten – das wurde hier auch schon vielfach besprochen und diskutiert – die Sicherung des bisher geltenden Drittstaatenkonzeptes durch ausdrückliche Klarstellung des Vorhandenseins einer Drittstaatenklausel im Drittstaat. Dessen Qualität als sicher wird dann nicht beeinträchtigt, wenn gewährleistet ist, dass diese Klausel in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention steht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Khol: Das ist ein ehemaliger Klubobmann! Der weiß die Präzision zu schätzen!)

23.52

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

23.52

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sie werden bedauerlicherweise unseren Antrag 417/A (E) ablehnen, der eine weitergehende Verrechtlichung der Bundesbetreuung vorgesehen hätte. Das ist deshalb bedauerlich, weil nur rund ein Drittel der Flüchtlinge in Österreich während des Asylverfahrens in Bundesbetreuung übernommen wird, die den Asylwerbern Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung sowie die Abdeckung von Grundbedürfnissen, Kleidung und Taschengeld sichert. (Abg. Kiss: Warum war das mit Einem und Schlögl nicht möglich? Darf ich auf eine einfache Frage eine einfache Antwort haben?) Ein weiteres Drittel wird durch NGOs oder die Caritas oder den evangelischen Flüchtlingsdienst betreut. (Abg. Kiss: Warum ist das unter den sozialistischen Ministern nicht möglich gewesen?) Das restliche Drittel wandert in ein anderes Land ab oder taucht unter, kurz: ist obdachlos. (Abg. Kiss: Er verweigert mir die Antwort!)

Der Caritas-Direktor von Wien, Herr Landau, sagt: Wir sind an der Grenze unserer Kapazitäten angelangt. Der Staat hat seine Verantwortung in der Flüchtlingsbetreuung auf Caritas und Diakonie abgewälzt. Entgegen allen Beteuerungen werden sogar schwangere Frauen, Familien mit Kleinkindern und kranke Menschen aus der Bundesbetreuung entlassen, berichtete der Caritas-Direktor. (Abg. Dolinschek: Früher auch!) Das UNHCR hatte am Freitag bemängelt, Asylwerber hätten keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Bundesbetreuung. Die Bundesbetreuung sei hierzulande ein Gnadenrecht.

Der Wiener Caritas-Direktor Landau fordert weiters: Rechtsstaatliche Mindeststandards müssen eingehalten werden. Es gibt keine Bescheide und kein Berufungsrecht. Die Bundesbetreuung ist kein Gnadenrecht, sondern ein Rechtsanspruch für mittellose Flüchtlinge. (Abg. Dolinschek: Warum haben Sie das nicht geändert?)


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