Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 75

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2. In Z 63 wird im Abs. 1 des § 343 der dritte Satz wie folgt geändert:

"Dabei sind auch die fachliche Eignung der Bewerber (Bewerberinnen), die zeitliche Reihenfolge der Bewerbungen um Einzelverträge sowie die barrierefreie Zugänglichkeit der Praxisräume (gemäß ÖNORM B 1600) der Bewerber (Bewerberinnnen) zu berücksichtigen."

3. In Z 76 wird dem Abs. 5 folgende Zahl 3 angefügt:

"3. sich aus der Evaluierung ergibt, daß die Räumlichkeiten der Vertragspraxis sowie der Vertragsgruppenpraxis nicht barrierefrei (nach ÖNORM B 1600) zugänglich sind."

*****

Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien! (Abg. Schwarzenberger: Redezeit!) Wenn es Ihnen ernst ist, die Rechte behinderter Menschen (Abg. Zierler: Redezeit!) auch hier in diesem Haus zu akzeptieren und umzusetzen, dann dürfte es Ihnen kein Problem sein, diesen Abänderungsantrag, den ich soeben eingebracht habe, auch entsprechend zu unterstützen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.58

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Grünewald, Öllinger und Haidlmayr ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.

12.58

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Seien Sie sich dessen sicher – damit wir die Sache auf den Punkt bringen –: Auch nach Beschlussfassung dieser 58. ASVG-Novelle wird die Qualität der österreichischen Sozialpolitik in vollem Umfang erhalten sein und erhalten bleiben! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Schieder. )

Dies ist eine Sozialpolitik, Herr Kollege Schieder, an deren Entwicklung fast alle politischen Entscheidungsträger, und gerade auch meine Gruppe, die Österreichische Volkspartei, maßgeblich mitgearbeitet und mitgewirkt haben, damit wir diesen Stand, diesen Status von heute erreichen konnten. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Aber glauben Sie mir: Alles, was Bestand haben soll – und die Sozialpolitik muss Bestand haben –, braucht Veränderung. Ich glaube, diese Debatte zeigt sehr deutlich, dass diese Veränderung im Gange ist, dass etwas in Bewegung ist. Es hat jeder einen anderen Zugang, es bringt jeder seine Beiträge dazu ein, aber eines soll schon sehr deutlich herausgearbeitet werden: Die Sozialpolitik hat ausnahmslos den Menschen, den Bürgern und den Versicherten zu dienen und nicht Gruppeninteressen oder andere Überlegungen zum Inhalt zu haben! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wenn Sie uns hier einreden wollen oder glauben, uns einreden zu müssen, dass mit dieser 58. ASVG-Novelle keine Verbesserungen kommen, dann bitte ich Sie: Lesen Sie in dieser Novelle! (Zwischenruf der Abg. Silhavy. )

Gruppenpraxen können ab nun eröffnet werden – ein Thema, worüber wir jahrelang diskutiert haben, das wir allerdings mit Ihnen leider nicht lösen konnten. Jetzt wird diese Frage gelöst (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen), damit auch in peripheren Gebieten eine ausreichende und gute ärztliche Versorgung gewährleistet werden kann und, Frau Kollegin Haidlmayr, damit ein behindertengerechter Zugang zu diesen Gruppenpraxen auch in Zukunft gesichert und gewahrt ist. Das ist es, worum es heute geht.


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