Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 91

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Persönlich bin ich auch von der GÖD-Vizepräsidentin Christine Gubitzer enttäuscht. Schade, dass sie nicht weiß, dass in Zukunft die Arbeitnehmervertreter nach dem Ergebnis der Arbeiterkammerwahl unter Berücksichtigung der öffentlich Bediensteten bestellt werden! (Abg. Sophie Bauer: Die weiß eben, was Sie ...! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Präsident Dr. Fasslabend gibt das Glockenzeichen.)

Ich freue mich darüber, dass im Abänderungsantrag zu den Entsendungsrechten in den Verwaltungsrat klargestellt wird, dass hier, wie im § 421 Abs. 1, diese Vorschlagsrechte den wahlwerbenden Gruppen zukommen (Abg. Edlinger: Aber ich glaube, das macht ja nichts! Die Frau Gubitzer ist der "fünfte Zwerg"!), die sich den Wahlen durch die jeweiligen Kammermitglieder gestellt haben, die auch die Wahlvorschläge eingebracht haben und die in der Öffentlichkeit die politische Verantwortung tragen. Die Vorschlagsrechte sind genau definiert. Sie sollen und werden auf der Grundlage der Wahlergebnisse auf Arbeitnehmerseite von der FSG, von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, vom ÖAAB und von den FA ausgeübt werden. Es ist auch klar, dass diese Vorschlagsrechte den politischen und gewerkschaftlichen Organisationen und nicht etwa der Fraktion gemäß § 72 Arbeiterkammergesetz zukommen.

Ich möchte zum Abschluss einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Gaugg, Dr. Feurstein und Kollegen – nicht Genossen! (Abg. Edlinger: Wir wollen uns eh nicht beleidigen lassen!)  – zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 730 der Beilagen über die Regierungsvorlage 627 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird – 28. Novelle zum B-KUVG – einbringen.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen, dass "Wissenschaftliche (Künstlerische) MitarbeiterInnen (in Ausbildung) nach § 6 des Bundesgesetzes über die Abgeltung von wissenschaftlichen und künstlerischen Tätigkeiten an Universitäten und Universitäten der Künste" in die Kranken- und Unfallversicherung nach B-KUVG einbezogen werden.

Dieser Abänderungsantrag liegt vor, er wurde zur Verteilung gebracht. Ich bitte auch die Opposition um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Da mir der Antrag noch nicht vorliegt, bitte ich die Beamten beziehungsweise die Parlamentarier, ihn vorzulegen, um ihn dann mit in Verhandlung nehmen zu können. – Ich höre, er soll vorliegen. Wir werden das klären. Ich werde dann darüber befinden.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Verzetnitsch zu Wort gemeldet. – Bitte.

13.59

Abgeordneter Friedrich Verzetnitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Burket hat in ihrem Redebeitrag die Feststellung getroffen, dass bei der gestrigen Demonstration Teilnehmer verpflichtet worden sind. (Abg. Böhacker: Quasi!)

Ich stelle richtig, dass niemand verpflichtet worden ist und dass nicht 20 000, sondern insgesamt 50 000 freiwillig dort waren. (Beifall bei der SPÖ.)

13.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Csörgits. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Abg. Verzetnitsch: Seid froh, dass wir nicht über die Ärzte reden!)

14.00

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mir schon vorstellen, dass die Mitglieder der Regierungsparteien von Frau Gubitzer enttäuscht sind, ich darf Ihnen aber sagen: Sie sind von Frau Gu


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite