Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 133

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immer Wiederholungstäter, sexuell abnorme Straftäter. (Abg. Huber: Aber die sind ja schon verhaftet oder bestraft worden!)

Daher haben wir in das Gesetz eingebaut, dass die Anzeigepflicht wieder kommt, es sei denn, es besteht der Verdacht, dass das im Familienbereich stattfindet. Dann werden Jugendwohlfahrt, Opfer- und Kinderschutzgruppen eingeschaltet, und dann besteht immer noch die Möglichkeit, es später anzuzeigen. Es ist also an alles gedacht. Es regt sich nur mehr die Prammer auf, die sagt: Polemik auf dem Rücken der Kinder! Oder die Binder – ich kenne sie nicht, aber sie sitzt auch irgendwo hier herinnen –, die sagt: Anzeigepflicht nicht im Sinne der misshandelten Kinder. Oder die Heinisch-Hosek: Anzeigepflicht für Ärzte bei Gewalt gegen Kinder schafft mehr Leid für missbrauchte Kinder.

Ein Kollege, der mitverhandelt hat, ein Experte, der die Kinderschutzgruppen in Österreich eingeführt hat, der ordentliche Universitätsprofessor Dr. Michael Höllwarth aus Graz, schrieb mir einen Brief, den ich abschließend zur Verlesung bringe – ich zitiere –:

Sehr geehrter Herr Dr. Pumberger! Für Ihre Hilfe und Unterstützung bei der Änderung des § 54 Ärztegesetz möchte ich mich nochmals recht herzlich bedanken. Ich bin der Auffassung, dass die gefundene Lösung ausgezeichnet ist, und sehe, immerhin mit zehn Jahren Erfahrung in einer Kinderschutzgruppe, eine durchaus konstruktive und für die Arbeit brauchbare gesetzliche Festlegung. Da vereinzelt anders lautende Meinungen mit viel Aufwand, aber ohne Sachkenntnisse publiziert werden, liegt es mir am Herzen, Ihnen nochmals für Ihre sachbezogene Unterstützung zu danken. – Zitatende.

Ich bedanke mich ebenfalls für diesen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.39

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

16.40

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Im Ärztegesetz sind drei wesentliche Punkte enthalten, die ich besprechen möchte: erstens die Gruppenpraxen, zweitens die Anzeigepflicht und drittens die Berufsausübung von Asylantinnen und Asylanten, sofern sie promovierte ÄrztInnen sind.

Dem Gruppenpraxengesetz stehen wir wirklich positiv gegenüber, weil hier sehr vieles einerseits zugunsten der Patienten verbessert werden kann, andererseits auch zugunsten der Ärzte und drittens – und das ist nicht ganz unwichtig – auch zugunsten der Sozialversicherungen, weil man ja annehmen muss, dass solch ein System aus unterschiedlichen Gründen, die ich gleich erklären werde, auch etwas Kosten sparend wirken könnte, sage ich jetzt einmal.

Was mich aber trotzdem noch irritiert und nicht ganz befriedigt, ist, dass über die Bedarfsorientierung solcher Gruppenpraxen etwas wenige Worte verloren wurden. Im ursprünglichen Ministerialentwurf hat man eine Befristung von 30 Jahren festgelegt, weil 30 Jahre nach Gründung zumindest die Gründergeneration schon in Pension gehen könnte, die Geräte amortisiert wären und man dann noch einmal fragen muss: Gibt es da Zuwanderung, Abwanderung? Braucht man das noch? Wäre diese Gruppenpraxis vielleicht fünf Kilometer weiter günstiger et cetera? – Das hat man zurückgenommen. Man kann darüber spekulieren, warum man das zurückgenommen hat.

Die Patientenvorteile hätte man auch etwas strikter im Gesetz festlegen können, nämlich Unter-Garantie-Setzung verlängerter, gestaffelter Öffnungszeiten, Erreichbarkeit von Ärzten; ich will nicht sagen: rund um die Uhr, aber zumindest teilweise auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen und teilweise in den frühen Abendstunden. – Das ließe sich machen.

Für die Patienten hat es auch den Vorteil der Zeitersparnis. Sie würden sich unendliche Überweisungen ersparen, auch das Im-Kreis-geschickt-Werden mit der Straßenbahn et cetera, sofern unterschiedliche Fächer in der Gruppenpraxis vorhanden sind. Ist nur ein Fach vorhanden – was bei der Radiologie zum Beispiel sinnvoll wäre –, würde es auch Vorteile für Ärzte


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