Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 141

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werden – und dass das System von sich aus nicht in der Lage ist, diese optimale Versorgung zur Verfügung zu stellen. Die medizinische Versorgung ist ein Grundrecht und muss für jeden Österreicher einfach vorhanden sein. Wenn es für ihn notwendig ist, muss sie ihm so rasch und effizient wie möglich zur Verfügung stehen. Das ist unser Selbstverständnis von optimaler, rascher medizinischer Versorgung, und darauf bin ich stolz. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. Die Redezeit wird mit 7 Minuten vorgeschlagen. – Bitte.

17.03

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär, ich habe schon heute Vormittag versucht, Ihnen klarzumachen, dass es im Rahmen des Gruppenpraxengesetzes im Grunde genommen keine Verbesserungen für mobilitätsbehinderte Menschen gibt, denn es steht nirgends drinnen, dass es sich hiebei ausschließlich um barrierefreie Arztpraxen handeln muss. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger. )

Es steht nur drinnen – Sie, Herr Pumberger, haben es anscheinend schon wieder vergessen, ich weiß nicht, was heute mit Ihrem Langzeitgedächtnis los ist –, dass sie barrierefrei sein können oder sollen, aber nicht, dass sie barrierefrei sein müssen. Zwischen können beziehungsweise sollen und müssen ist ein gewaltiger Unterschied, das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. – Es gibt also keine gesetzliche Regelung, dass Gruppenpraxen barrierefrei sein müssen. Herr Pumberger, wenn Sie solche irgendwo finden, dann kommen Sie heraus und sagen Sie es mir! Sie werden sie nicht finden, weil es keine diesbezügliche gesetzliche Regelung gibt. So einfach ist das. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt wieder den Vorsitz.)

Herr Staatssekretär! Sie haben Ihr Versprechen nicht eingelöst, und das bedauern wir sehr, denn wir hätten uns erwartet, dass Sie Ihre Versprechungen, die Sie uns bei der Einführung der Ambulanzgebühren gemacht haben, auch einhalten. Wir haben Sie damals darauf hingewiesen, dass sich speziell mobilitätsbehinderte Menschen ihren Arzt nicht aussuchen können, sondern dorthin müssen, wo es eben keine Stufen gibt, und das sind in der Regel die Ambulanzen. Sie haben gesagt, Sie werden dem Abhilfe schaffen, indem festgeschrieben wird, dass die Gruppenpraxen barrierefrei erreichbar sein müssen. – Das ist aber jetzt doch wieder nicht geschehen, und die Ambulanzgebühren für mobilitätsbehinderte Menschen bleiben nach wie vor aufrecht.

Herr Staatssekretär! Was mir am Gruppenpraxengesetz auch ganz komisch vorkommt, ist, dass daran gedacht war, dieses Gruppenpraxengesetz im Interesse der Patienten zu machen – und nicht daran, dass eine zweite oder eine zusätzliche "Ärztefabrik" geschaffen werden soll. Hätten Sie wirklich Gruppenpraxen im Interesse der Patienten gemacht, dann hätten Sie – und das wissen Sie sehr genau – es nicht darauf einschränken dürfen, dass nur Ärzte und Dentisten in Gruppenpraxen arbeiten dürfen, sondern dann hätte es möglich sein müssen, dass auch Psychotherapeuten et cetera in Gruppenpraxen tätig sein können, denn gerade Menschen, die im ländlichen Bereich wohnen, haben nichts von einer Gruppenpraxis, wenn sie dann erst wieder zur Psychotherapie, zur Physiotherapie oder ähnlichen notwendigen Maßnahmen irgendwoanders hinfahren müssen. Dafür war das Gesetz nicht gedacht. Gruppenpraxen hätten eigentlich den Sinn haben sollen, den ländlichen Bereich entsprechend zu versorgen. Das ist jedoch nicht gelungen.

Herr Staatssekretär, genauso nicht gelungen ist, in diesem Ärztegesetz die Anzeigepflicht entsprechend festzuschreiben. Ich kenne schon Ihre politische Ideologie und will diese hier nicht ausbreiten, aber: Wenn Sie ernsthaft, meine sehr geehrten Damen und Herren – Herr Pumberger, Herr Rasinger, hören Sie mir zu! –, die Meinungen der Experten wahrgenommen hätten, dann müsste diese Anzeigepflicht anders ausschauen. Nicht nur wir Grünen haben die Unterlagen zum Beispiel vom Kinderschutzzentrum bekommen, und die wissen, glaube ich, schon sehr konkret, worum es geht und wie die Situation von Kindern, die missbraucht wurden, ausschaut.


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