Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 166

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Antwort: "Belgien: ja, Dänemark: nein, Deutschland: ja, Griechenland: nein, Spanien: nein, Frankreich: nein, Irland: nein, Luxemburg: nein, Italien: nein, Niederlande: nein, Österreich: nein, Finnland: nein, England: nein" und so weiter.

Was wollen Sie eigentlich von uns? – In ganz Europa gibt es das nicht, was Sie hier von uns verlangen! (Abg. Mag. Firlinger: Nein! Du musst dir das einmal durchlesen!)

Zum Letzten, meine Damen und Herren! (Abg. Wattaul: Du hast das gar nicht gelesen!) Werter Kollege Kukacka! Als wir über die Frage der 0,5 Promille hier in diesem Haus diskutiert haben (Abg. Mag. Kukacka: Da warst schon für Blutabnahme!), und zwar mehr als drei Jahre lang – drei Abstimmungen hat es hier in diesem Hohen Haus gegeben, meine Damen und Herren –, da haben wir ausführlichst darüber diskutiert. Sie selbst haben sich drei Mal hin und her gewendet (Abg. Mag. Kukacka: Überhaupt nicht!), Sie haben nicht gewusst, ob Sie dem zustimmen sollen oder nicht. Diese Zeit werden Sie uns geben müssen, wenn Sie daran interessiert sind, da eine ordentliche Situation zustande zu bringen! (Abg. Mag. Kukacka: Das diskutieren wir schon drei Jahre lang! – Abg. Wattaul: Ah, jetzt gebt ihr schon zu, dass ihr nicht ordentlich ...!)

Meine Damen und Herren! Wenn es einen entsprechenden Nachweis gibt, wenn es entsprechende Testgeräte gibt, dann wird das möglich sein. (Abg. Wattaul: Ah, das heißt es!) Das, was jetzt vorliegt, Kollege Kukacka (Abg. Mag. Firlinger: Sie werden verantwortlich gemacht!), ist eine unausgegorene und unbedachte Vorlage, der wir keinesfalls unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Lichtenberger. )

18.40

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sodian. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

18.40

Abgeordneter Andreas Sodian (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! (Unruhe im Saal. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.) Sehr geehrte Damen und Herren! Worum geht es beim vorliegenden Gesetz? Warum brauchen wir da eine Änderung? – Es geht darum, dass der Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung vom Oktober 2000 festgestellt hat, dass bei Verdacht auf Suchtgiftbeeinträchtigung die Vorführung zu einer klinischen Untersuchung möglich ist, die Abgabe von Blut und ein Harntest jedoch nicht verlangt werden können. Das ist genau das Thema.

Wir können jetzt keine Blut- und Harntests mehr verlangen, aber wir benötigen sie. Wir brauchen keine Röhrchen und keine Testgeräte, es kann sehr wohl auf einen Verdacht der Exekutive hin zu einer klinischen Untersuchung bei einem Arzt kommen, und wenn dieser den Verdacht bestätigt, dann brauche ich einen Blut- und Harntest. Genau das ist das Thema! Seit diesem Zeitpunkt ist eine Verweigerung der Abgabe ohne Konsequenzen möglich, und deshalb müssen wir handeln. (Abg. Eder: Nein!)

Kollege Eder! Es hat ein gemeinsamen Entschließungsantrag von SPÖ, ÖVP und Freiheitlichen gegeben, und darin haben wir genau das gefordert. Da haben Sie zugestimmt, dass wir gesetzliche Grundlagen für die Mitwirkungspflicht des Fahrzeuglenkers schaffen müssen. Da haben Sie im Verkehrsausschuss mitgestimmt. Aber jetzt im Juni kommen Sie und sagen, Sie können sich zwingende Blut- und Harntests nicht vorstellen. (Abg. Eder: Weil es nichts nützt! Weil es kein Beweismittel ist!)

Kollege Eder! Es ist sehr wohl ein weiteres Beweismittel, Sie wissen ganz genau, dass das so ist. (Zwischenruf des Abg. Eder. ) Ich kann das nachvollziehen. (Abg. Dietachmayr: Haben Sie auch die Stenogramme gelesen? Von der Ärztekammer?) Herr Kollege Eder! Es geht Ihnen – Ihnen persönlich vielleicht nicht – in Wirklichkeit darum, es weiterhin zu verzögern. Sie wollen es verzögern, darum geht es! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Sie wollen gar nicht, dass der Gesetzgeber die Möglichkeiten schafft, Kollege Eder. (Abg. Eder: Im Jahr 2000 haben Sie ... drinstehen!)


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