Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 171

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Dunkelziffer bereinigen zu können. – Ich danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.57

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Binder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

18.57

Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Wir sind uns der Verantwortung bewusst, und wir sind auch weiterhin gesprächsbereit. Ich versuche, so ruhig und sachlich wie Kollege Kurzbauer einige Fakten und unsere Position zu präsentieren.

Faktum ist, dass das Lenken von Fahrzeugen im beeinträchtigten Zustand verboten ist. Fahrbeeinträchtigung jeder Art stellt im Straßenverkehr ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Diese Grundsätze finden sich bereits in der Straßenverkehrsordnung.

Sicherheitsmaßnahmen gegen die Beeinträchtigung durch Alkohol und durch Suchtgifte im Verkehr sind auf gesetzlicher Ebene vorhanden. Die Konsequenzen bei Alkoholkonsum sind eindeutig geregelt, es gibt Testgeräte und festgelegte Grenzwerte. Ganz anders ist es beim Konsum von Suchtmitteln, zu denen Medikamente wie auch Substitutionsmittel gehören. Zu Ihrer Überprüfung gibt es weder geeignete Testverfahren noch Grenzwerte.

Meine Damen und Herren! Festhalten möchte ich noch einmal: Die SPÖ steht für die Erhöhung der Verkehrssicherheit. An dieser Stelle möchte ich aber sagen, dass das Unfallrisiko beim Zusammenspiel von Alkohol und dem Lenken eines Fahrzeuges bedeutend höher ist. Wir würden gerne Ihrer Petition zustimmen, Kollege Kurzbauer, aber im Zusammenhang mit der vorliegenden Gesetzesnovelle ist uns das leider nicht möglich. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Unsere Anträge haben Sie im Ausschuss allesamt abgelehnt. Nichtsdestotrotz möchte ich zwei wesentliche Aspekte zur vorliegenden Materie nennen: Zum einem gibt es derzeit keine exakten Testverfahren und keine festgelegten Grenzwerte für den Nachweis von Beeinträchtigungen durch den Konsum von Suchtgiften. (Abg. Mag. Kukacka: Stimmt doch nicht!) Zum Zweiten müssen in allen gesetzlichen Vorschriften vor allem die verfassungsrechtlichen Grundsätze, aber auch die Bestimmungen der Menschenrechtskonvention enthalten sein.

Für mich stellt sich die Frage – und auch viele Kommentatoren und Experten haben in ihren Stellungnahmen diese Frage aufgeworfen –: Geht es tatsächlich in erster Linie um die Erhöhung der Verkehrssicherheit beziehungsweise soll tatsächlich die Beeinträchtigung durch Drogenkonsum im Verkehr festgestellt werden, oder geht es um eine gezielte drogenpolitische Maßnahme?

Meine Damen und Herren! Wir sind der Meinung, dass eine Kriminalisierung unbescholtener Bürger vermieden werden muss. Die derzeitige Vorlage dient sicherlich nicht dazu, Klarheit und Rechtssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen! Es gibt so etwas wie eine Sorgfaltspflicht. Daher unser Angebot: Prüfen wir gemeinsam mögliche Vorschläge, die auch tatsächlich – und das ist wichtig – vollziehbar sind! So können wir einen weiteren Schritt in Richtung mehr Sicherheit im Straßenverkehr tun. (Beifall bei der SPÖ.)

19.01

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ing. Scheuch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. (Abg. Wochesländer  – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Ing. Scheuch –: Sag ihnen, wo es langgeht!)

19.01

Abgeordneter Ing. Kurt Scheuch (Freiheitliche): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Präsident! Frau Minister! Ein VwGH-Urteil vom 24. Oktober 2000 hat, wie wir alle wissen, eine große Gesetzeslücke aufgemacht. Diese Gesetzeslücke ermöglicht es unter


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