Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 85

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Gestatten Sie mir aber auch, dass ich auf die Ausführungen meiner Vorredner eingehe, etwa auf die von Frau Kollegin Papházy. Sie hat gemeint, das Verwaltungsreformgesetz sei im Zeitplan, und es käme zu einer Entlastung. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das stimmt ja nicht! Lesen Sie die heutigen Medien! Staatssekretär Finz erklärt, die Verwaltungsreform ist ein halbes Jahr im Verzug.

Auch was die Einschätzung des Verwaltungsreformgesetzes betrifft, vertreten wir eine andere Meinung. Kollege Wittmann hat es bereits dargelegt: Es wird weiterhin zu Doppelgleisigkeiten kommen, und die UVS werden leider meritorisch nicht entscheiden können.

Lassen Sie mich aber jetzt kurz zum vorliegenden Gesetzentwurf kommen. Einerseits wird darin eine Euro-Anpassung vorgenommen, eine Währungsumstellung von Schilling auf Euro. Sie wurde korrekt durchgeführt, die Rundungsregeln wurden eingehalten und es wurden auch die Verordnungen der Europäischen Union berücksichtigt.

Ich sage das deshalb mit Nachdruck, weil wir genau wissen, dass es auf Länderebene nicht so ist. Auf Länderebene erleben wir, dass einerseits Gebühren erhöht werden, wir erleben, dass falsch umgerechnet wird, und wir stellen auch fest, dass die Bestimmungen der Europäischen Union bei der Währungsumstellung nicht berücksichtigt werden. Auf die Privatwirtschaft trifft das natürlich ebenfalls zu. Dort kommt es etwa zu Veränderungen bei den Packungsgrößen, es kommt zu Fehlumrechnungen und zu Preis- und Tariferhöhungen, aber darüber werden wir ein anderes Mal diskutieren.

Diese Vorlage enthält Regelungen, die notwendig sind, beispielsweise die Änderung des Zustellgesetzes mit der Verpflichtung zur Zustellung von ausländischen Schriftstücken. Wir halten das für notwendig, weil es diesbezüglich ein Defizit auf der europäischen Ebene gibt. Und es wird weiterhin ein Defizit geben, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil sich diese Regelung auf das Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungsangelegenheiten im Ausland bezieht, aber nicht alle europäischen Länder Mitglieder dieses Vertragsaktes geworden sind. So bestehen weiterhin keine vertraglichen Regelungen beispielsweise mit der Schweiz oder auch mit unseren östlichen Nachbarstaaten.

Herr Staatssekretär! Ich habe es im Verfassungsausschuss bereits erklärt. Ich halte es für notwendig, dass es gerade im Zuge der Beitrittsdiskussion im Sinne der Rechtsstaatlichkeit auf dieser Ebene zu einer Vereinheitlichung kommt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden diese Verwaltungsverfahrensgesetze im Sinne des e-government neuerlich ändern müssen. Wir werden auch die Zustellregeln ändern müssen. Wir werden uns dabei aber auch auf die europäischen Initiativen beziehen müssen.

Es liegt nun eine Initiative des Vereinigten Königreichs, der Französischen Republik und des Königreichs Schweden im Hinblick auf die Annahme eines Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen oder Geldbußen durch den Rat vor. Wir, die sozialdemokratische Fraktion, sind der Auffassung, dass diese Initiative absolut unterstützenswert ist.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier, Dr. Jarolim, Dr. Wittmann und GenossInnen, eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 5 Verwaltungsverfahrensnovelle 2001 (723 der Beilagen), betreffend die Unterstützung der Initiative des Vereinigten Königreichs, der Französischen Republik und des Königreichs Schweden im Hinblick auf die Annahme eines Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen oder Geldbußen durch den Rat


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