Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 92

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Abschließend, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich anmerken, dass meine Fraktion der Vorlage für eine Bundesgesetz, mit dem im Hinblick auf die Einführung des Euro das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert wird und Anpassungen im Gerichtskommissionstarifgesetz und im Notariatstarifgesetz vorgenommen werden, ihre Zustimmung geben wird. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt der Herr Bundesminister. – Bitte, Herr Minister.

14.14

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte nur ganz kurz einige Informationen geben. Es gibt keine Gebührenerhöhung in den Ländern, sondern es werden Gebührenbefreiungen, die bisher vereinzelt noch in den Ländern bestanden haben, abgeschafft – im Interesse der Gleichheit und der Kostenwahrheit und der Transparenz des Budgets.

Was die Frau Abgeordnete Huber gesagt hat, dass nämlich ein neuer Fallstrick gelegt worden wäre, weil man eine Gebührenbefreiung ausdrücklich beantragen muss, ist nur bedingt richtig. Es gibt diese Bestimmung, die für das Zivilrecht im Wesentlichen selbstverständlich ist, bereits seit 1984 und nicht erst seit heuer. Das wird also nicht heuer beschlossen. Diese Bestimmung stammt aus der Zeit von Christian Broda.

Was die Mutwillensstrafe anbelangt, so möchte ich dem Abgeordneten Maier und denjenigen, die ihm dabei vielleicht gefolgt sind, folgende Aufklärung geben: Gegen Gebührenbescheide gab es immer Rechtsmittel, nur hatten diese keine aufschiebende Wirkung. Jetzt haben die Rechtsmittel aufschiebende Wirkung, aber sie sollen nicht mutwillig eingebracht werden, zum Beispiel nur, um eine Zahlungsstundung zu erwirken. Das wäre unzulässig und sicherlich nicht rechtsstaatlich. Wer das Rechtsmittelrecht missbraucht, muss mit einer Mutwillensstrafe rechnen. Also auch hier wurde ein Schritt in Richtung Gerechtigkeit und Gleichheit gesetzt und keineswegs irgendjemandem ein Schaden oder ein Erschwernis zugefügt. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.16

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Stoisits. – Bitte.

14.16

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die jetzt zur Verhandlung stehenden Gesetzesvorlagen haben schon im Justizausschuss die Zustimmung der Grünen gefunden. Ein Detailproblem, das der Herr Kollege Maier hier erörtert hat, kann ich durchaus nachvollziehen, weil es die Frage aufwirft: Warum kann es sich die Justiz nicht leisten, überall Bankomatkassen einzuführen – um es ein bisschen verkürzt darzustellen – ?, und weil offen bleibt, was man unter kleineren Gerichten versteht, wo es das nicht geben sollte.

Das bringt mich dazu, festzustellen, dass selbst die Euro-Gerichtsgebühren-Novelle, in der es diese offene Frage gibt, uns nicht davon abhält, dem unsere Zustimmung zu geben. Ich bin zwar der Auffassung, dass Gerichtskostenmarken und Freistempelmaschinen und all diese Dinge zu sehr vertrauten Instrumenten des Gerichtsalltags geworden sind, und gerade bei den Gerichtskosten hat das eine ziemlich unmittelbare Wirkung erzielt, weil man gewusst hat: Wenn ich diese Stempelmarke kaufe, kommen sie der Justiz zu Gute, und es ist nicht so eine nebulose Einzahlung, die irgendwohin erfolgt!, nichtsdestotrotz aber glaube ich, dass der Wind der neuen Zeiten auch in der Justiz zu wehen hat. Auch in der Regierungsvorlage steht: Das Odium des Verkommenen und des Verstaubten haftet diesen Gerichtsgebühren, diesen Stempelmarken an. Dieses Schlecken und Picken von Marken ist nicht wirklich etwas, was man mit einem modernen Image der Justiz verbindet.

Das war sicher mit ein Grund, um jetzt diesen Schritt zu setzen, wiewohl auch das Argument, dass man jetzt keine Freistempelmaschinen auf Euro umstellen wird, weil es demnächst niemanden mehr gibt, der solche Maschinen herstellt, ein sehr stichhältiges ist.


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