Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 151

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Ich will jetzt ausdrücklich nicht sagen, dass genau diese Investitionsschutzabkommen das Problem fördern. Das sehe ich nicht so! Es wäre allerdings angesichts der heranstehenden WTO-Debatten und der mehr oder weniger in Vergessenheit geratenen Bestimmungen, die das MAI-Abkommen vorgesehen hatte, sehr sinnvoll, wenn wir uns auch in Wirtschafts- und Finanzausschüssen wieder mehr mit dieser Thematik befassten, weil es eigentlich ein sehr eigenartiger Vorgang ist, dass wir diese Abkommen immer relativ geschwind "durchrutschen" lassen, obwohl viel gewichtigere Dinge dahinter stehen. Dazu muss nicht jeder im Haus die gleiche Position haben, aber es würde auf jeden Fall einmal eine entsprechende Debatte verdienen.

Das wollten wir aus Sicht der Grünen doch einmal anmerken, weil es im Parlament sonst recht selten Gelegenheit dazu gibt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.14

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Leiner zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.14

Abgeordneter Dr. Günther Leiner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Freunde und Freundinnen! Ich stehe nun zum letzten Mal hier an diesem Platz. – Doppelbesteuerungsabkommen, Abkommen zur Förderung und zum Schutz von Investitionen mit anderen Nationen – dies alles sind sehr sinnvolle gesetzliche Regelungen, die die freundschaftlichen Beziehungen zu anderen Ländern begründen und verstärken. So wie jetzt durfte ich in den letzten elf Jahren immer wieder am Zustandekommen notwendiger und sinnvoller Gesetzesgrundlagen mitwirken. Ich erlaube mir, jetzt, anlässlich meines Ausscheidens aus dem Hohen Hause, ein paar Gedanken über mein Wirken als Mitglied des Nationalrates mit Ihnen zu teilen.

Als absolutes Highlight bewerte ich in diesem Zusammenhang das Gentechnikgesetz, an dem ich in wesentlicher Funktion mitarbeiten durfte. Für mich ist dieses Gesetz ein besonders gutes Beispiel für eine gelungene Balance zwischen den Interessen der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Ethik. Mit diesem Gesetz ist uns eine für ganz Europa vorbildliche Regelung gelungen. Der Weg dorthin war arbeitsreich und mühsam – und doch blicke ich mit Freude und Stolz auf die Zusammenarbeit mit prominenten Wissenschaftlern und Ethikern, deren Freundschaft ich gewinnen konnte, zurück, hervorragende Menschen, von denen ich vieles lernen konnte und die bis heute mein Wirken positiv beeinflussen.

Doch es gibt auch Beispiele für Gesetze, die bei mir und hoffentlich auch bei anderen große Unzufriedenheit hinterlassen haben, bei welchen Handlungsbedarf besteht. In diesem Zusammenhang möchte ich das 1995 erlassene Tabakgesetz nennen, das an Zahnlosigkeit und mangelnder Durchsetzbarkeit seinesgleichen sucht.

Bis heute ist es nicht gelungen, ein Umdenken zu etablieren. Noch heute wird in öffentlichen Gebäuden geraucht, und ich suche immer wieder vergebens Nichtraucherzonen in Lokalen. De iure darf sogar in einem Fitnesscenter, neben dem Kardio-Bereich, dort, wo die kardiologische Rehabilitation durchgeführt werden sollte, geraucht werden. Selten wird das Recht des Menschen auf Beibehaltung seiner Gesundheit derart mit Füßen getreten. Und es sind keine Sanktionen für das rücksichtslose Verhalten von Menschen vorgesehen, die für sich beschlossen haben, ihre Gesundheit – und ihre Mitmenschen – zu gefährden. Ich hoffe auf eine neue Chance zur Verwirklichung des Präventivgedankens anlässlich einer durch eine EU-Richtlinie begründeten Änderung dieses Tabakgesetzes im kommenden Jahr.

Damit bin ich bei meinem Lieblingsthema, nämlich der Gesundheitspolitik. Gerne habe ich den Großteil meiner politischen Tätigkeit diesem Thema gewidmet; vieles wurde erreicht. Mein Appell gilt jetzt jenen, die weiter daran arbeiten, dass das Recht unserer Bürger auf Qualität im Gesundheitswesen gesichert sein muss. Nur eine eindeutige Regelung für eine gute Ausbildung in den Gesundheitsberufen mit klar festgeschriebenen Kompetenzen und das Verhindern von selbstberufenen Heilpraktikern kann nachhaltig dafür sorgen, dass auch morgen noch für jeden von uns eine sinnbringende Behandlung möglich ist.


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