Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 64

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gereicht den Bürgern zum Nachteil, gewährleistet keine Rechtssicherheit und bringt letztendlich eine Verschlechterung für den Einzelnen. Das ist eine Reform zu Lasten der Bürger! (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Schluss noch eine Bemerkung: Im Eisenbahngesetz verabschiedet man sich von den scharfen Kontrollen, die periodisch durch die öffentlichen Stellen stattgefunden haben. Selbst angesichts Kaprun, wo eine der größten Katastrophen der Nachkriegszeit in Österreich passiert ist, geht man von dieser periodischen Überprüfung ab und überlässt den Unternehmen die Eigenüberwachung! Die Unternehmen können sich selbst Ziviltechniker aussuchen, die überprüfen, und die periodische Überprüfung ist zur Gänze gestrichen worden. Das heißt, die Sicherheit der Menschen, die das Angebot dieser Unternehmen nützen, ist nicht mehr in demselben Ausmaß gewährleistet wie vorher, sondern man verschlechtert die Sicherheitsstandards, obwohl man weiß, dass man zur Verhinderung schwer wiegender Unfälle, wie sie immer wieder passieren, eine noch strengere Überprüfung durchführen sollte. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Ausschuss wurde mir erklärt, es gebe dafür ja bei den Ziviltechnikern Haftpflichtversicherungen. Es geht uns nicht darum, dass ein körperlicher Schaden durch Geld abgegolten wird, sondern darum, dass dieser körperliche Schaden der Einzelnen von vornherein verhindert werden kann, und das ist der Unterschied im Ansatz der Denkweise. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist nicht alles mit Geld regelbar. Man sollte auch im Ansatz der Regelungen versuchen, dem Bürger Schutz zu gewährleisten. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Nochmals: Bei dieser Reform werden Bürgernachteile gesichert, es wird die Überwachung gesichert, es wird der Machtapparat der einzelnen Machtträger gesichert, aber es findet nichts an Demokratisierung statt, es findet keine Effizienzsteigerung statt. Die Verfahren werden länger. Es handelt sich letztendlich um eine Reform, die diesen Namen nicht verdient. Es ist eine Reform um der Reform willen und sonst nichts! (Beifall bei der SPÖ.)

11.51

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.51

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst bitte ich die Kolleginnen und Kollegen meiner eigenen Fraktion und der ÖVP, wirklich Verständnis für die Unruhe und Aufregung bei der SPÖ aufzubringen. Es ist überhaupt keine Frage, denn wenn man jahrzehntelang von einer Verwaltungsreform spricht und nichts zusammenbringt, es bei Lippenbekenntnissen bewenden lässt und dann sieht, wie ein Jahrhundertwerk in kürzester Zeit im Interesse des Bürgers, für den Bürger aus dem Boden gestampft wird, dann kann man eigentlich nur so aufgeregt reagieren, wie das die SPÖ tut. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich möchte am Beginn meiner Ausführungen einige Bemerkungen zu den Ausführungen meines Vorredners, Kollegen Wittmann, machen. Ich bin schon sehr überrascht, was er hier zum Besten gibt, wenn er etwa sagt, im Zuge der Bundesstaatsreform sollten die Bezirkshauptmannschaften eingespart werden.

Mir liegt eine Presseaussendung des Kollegen Wittmann vom 17. Jänner 2001 vor. Da sagt er: "Gesetzesflut und Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren." – Eine berechtigte Forderung! Dann geht es weiter: "Dazu sei es notwendig, die Entscheidungsebenen auf zwei Instanzen zu reduzieren." – Herr Kollege Wittmann! Das wird mit diesem Gesetz gemacht!

Dann sagt Wittmann weiter: "Alle ersten Instanzen müssten zukünftig auf Ebene der Bezirkshauptmannschaften zusammengefasst ... werden."

Herr Kollege Wittmann! Heute fordern Sie die Abschaffung der Bezirkshauptmannschaften, am 17. Jänner 2001 fordern Sie die Verstärkung der Kompetenzen der Bezirkshauptmannschaften! (Abg. Haigermoser: Ein typischer Wittmann, ein echter Wittmann!)


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