Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 104

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Wenn man sich dann die Reaktion einiger Politiker ansieht, so muss man feststellen, dass zum Beispiel Bürgermeister Häupl die Reform mit – ich zitiere – "kein großer Wurf" abtat. – Wen wundert’s? Schließlich kommt Häupl aus der SPÖ, die als Kanzlerpartei jahrzehntelang jede Reform im Keim erstickt hat und die, wie man sieht, noch immer nichts gelernt hat.

Meine Damen und Herren! Das ist die Politik, die Sie betreiben: Noch immer nichts dazugelernt, noch immer Totalopposition! Sie verhindern einen noch größeren Wurf bei der Verwaltungsreform, weil wir durch Ihren Widerstand und durch Ihre Blockade die Zweidrittelmehrheit in vielen Fällen nicht erreichen können. Das ist wieder einmal ein Verhindern, eine Totalopposition der Sozialdemokraten!

Aber wir haben in dieser kurzen Zeit sehr vieles an Reformen geschafft: Die Verwaltungsreform liegt heute zur Beschlussfassung vor; wir können auf das Kindergeld zurückblicken; wir haben die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten erreicht; wir machen keine Schulden mehr.

Wir machen mit dieser Politik, mit der wir vor knapp zwei Jahren begonnen haben, weiter – und das auch gegen Ihren Widerstand. Wir machen Politik für die Bürger in Österreich! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.18

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hetzl. – Bitte.

14.18

Abgeordneter Mag. Gerhard Hetzl (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Die vorliegende Verwaltungsreform zeigt deutlich auch die Weiterentwicklung technischer Möglichkeiten, sprich, von E-Mail und Internet, im Verwaltungsbereich. Die Opposition äußert diesbezüglich Bedenken, wobei auch sie selbst diese Bestimmungen im Jahre 1998, damals im Zustellgesetz, mit einem einstimmigen Beschluss hier im Hohen Haus gefordert und durchgesetzt hat. Damals wurde elektronische Zustellung in Österreich erlaubt und genehmigt.

Nun erfolgt im Zuge dieser Reform eine quasi doppelte Absicherung dieser Bestimmung: Zum einen wird eine Partei, die einen elektronischen Bescheid bekommen soll, einen solchen nur dann erhalten, wenn sie dies ausdrücklich wünscht und dem auch nicht widerspricht. Jeder Bürger kann sich demnach frei entscheiden, ob er sich für die elektronische Zustellung ausspricht oder nicht – eine enorme Weiterentwicklung!

Zum Zweiten gilt, wenn eine elektronische Hinterlegung nicht gelingt, die Verständigung als nicht erfolgt. Die Behörde muss dies im Zweifel auch selbst feststellen. – Eine weitere Maßnahme, die zeigt, wie sensibel man in diesem Bereich auch mit diesem Thema umgeht. Bei technischen Problemen kann es sogar zur Möglichkeit der Verhinderung der Zustellwirkung kommen.

Mehr kann man eigentlich zum Schutz der Bürger vor diesen neuen Medien nicht tun.

Deshalb halte ich auch diesen Passus in diesem Verwaltungsreformgesetz für eine enorme Weiterentwicklung, für einen großen Wurf. Ich kann Sie daher nur auffordern: Wenn auch Sie diesen technischen Weiterentwicklungen zustimmen, dann erteilen Sie heute hier im Hohen Haus diesem Gesetz die Zustimmung! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.21

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haller. – Bitte.

14.21

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Wir debattieren nun seit fast viereinhalb Stunden – eine lange Zeit – die Verwaltungsreform, eine große Reform, auf die Österreichs Bürger drei Jahrzehnte lang warten mussten. Wir haben in dieser Zeit sehr viele wichtige Details dieser Reform erörtert, es hat aber auch eine Menge Kontra-Argumente gegeben – unsinnige und skurrile, wage ich zu behaupten. Ich erinnere zum Beispiel an die Rede von Herrn Klubobmann Gusenbauer, der in


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