Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 143

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Ulli Sima, Georg Oberhaidinger, Dr. Caspar Einem und GenossInnen betreffend die gemeinsame Anti-Atompolitik Österreichs, den europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie und das AKW Temelin

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Österreich tritt für den europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie ein.

2. Die Bundesregierung wird angesichts der Sicherheitsrisken der Kernenergie, der Atommülllagerung und der sich aus der Subventionierung der Atomkraft ergebenden Wettbewerbsverzerrungen am Strommarkt aufgefordert, in der Europäischen Union eine Initiative für einen europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie zu setzen und dabei die Unterstützung jener Mitgliedstaaten zu suchen, die keine Atomenergie betreiben beziehungsweise den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen oder angekündigt haben. Die österreichische Bundesregierung soll sich mit Nachdruck dafür einsetzen, die Frage des europaweiten Atomausstiegs aus der Atomenergie zu einem Thema der Debatte über die Zukunft Europas zu machen. Im Rahmen eines europaweiten Ausstiegsszenarios sollen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Energienutzung sowie der Förderung erneuerbarer Energieträger vorangetrieben werden.

3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den beitrittswerbenden Staaten – die Atomkraftwerke betreiben – und gemeinsam mit der Europäischen Union Ausstiegsszenarien zu vereinbaren und in der EU darauf hinzuwirken, dass bis zu diesem Zeitpunkt keine Aufstockung des Euratom-Kreditrahmens erfolgt und keine Kredite europäischen Finanzinstitutionen für den Neubau, den Fertigbau oder die Nachrüstung von Kernkraftwerken eingesetzt werden.

4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf europäischer Ebene weitere Initiativen zu setzen, um einheitlich einen hohen Sicherheitsstandard für die Restnutzungsdauer von Kernkraftanlagen festzulegen sowie für deren Einhaltung und Überwachung zu sorgen.

5. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Entschließung des österreichischen Nationalrates vom 5. September 2000 dem vorläufigen Abschluss des Energiekapitels im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit der Tschechischen Republik nicht zuzustimmen, solange folgende Voraussetzungen nicht erfüllt sind:

Die Tschechische Republik verpflichtet sich, im Rahmen einer Neuverhandlung des bilateralen Nuklear-Informationsübereinkommens die Standards des Informationsaustausches auf das höchstmögliche Niveau anzuheben.

Die Tschechische Republik verpflichtet sich, die offenen Sicherheitsfragen (sieben Haupt- und weitere Detailfragen) zu lösen und diese Lösungen umzusetzen.

Die Tschechische Republik verpflichtet sich, die 21 im Bericht der tschechischen UVP-Kommission bezüglich der Umweltverträglichkeit des Atomkraftwerks Temelin definierten Maßnahmen genauestens umzusetzen, sowie insbesondere eine seriöse Durchrechnung der Nulloption (der Nichtinbetriebnahme) vorzunehmen und Ausstiegsvarianten zu prüfen.

Die Tschechische Republik verpflichtet sich, den vereinbarten Maßnahmen die Verbindlichkeit einzuräumen, die die Umsetzung seitens der Tschechischen Republik und insbesondere auch seitens der jeweiligen Eigentümer der Temelin-Betreibergesellschaft auch künftig garantiert.

Für die Kontrolle der Sicherheitsauflagen der Restnutzung der Atomkraftwerke ist ein transparenter, für Österreich zugänglicher Kontrollmodus festzulegen.

Die Tschechische Republik verpflichtet sich, die vereinbarten Maßnahmen völkerrechtlich verbindlich festzulegen.


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