Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 59

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Titel "Der Tod – das letzte Stadium des Wachstums" geschrieben hat. Über dieses Stadium wissen wir noch viel zu wenig. Ich glaube, da gibt es Handlungsbedarf.

Für mich ist aber auch wichtig, dass die Patientenrechte gestärkt werden. Es haben einige Vorrednerinnen, vor allem Frau Mag. Hartinger, schon darauf Bezug genommen. Viele Menschen fürchten sich, dass ihr Leben gegen ihren Willen durch die so genannte Apparate- und Gerätemedizin verlängert wird, wo der Mensch nur mehr ein Teil in diesem Ablauf ist. Es gibt heute Fortschritte der Medizin, es gibt eine Verbesserung der medizinischen Methoden, eine Entwicklung von Wiederbelebungsmaßnahmen, die den Zeitpunkt des Todes nur hinauszögern, manchmal auch gegen den Willen des Patienten, und damit die Lebensqualität der Sterbenden vernachlässigen, die Bedürfnisse und Wünsche der Patienten, aber auch des Pflegepersonals, der Ärzte und der Angehörigen nicht berücksichtigen oder gar ignorieren und Einsamkeit und Leiden der Patienten im Grunde nur verlängern.

Ich glaube, es ist notwendig, dass man sich wirklich schnell Gedanken darüber macht, wie eine Patientenverfügung ausschauen soll und welchen Rechtscharakter sie hat. Auch da muss es eine Stärkung der Patientenrechte geben.

Ich möchte es auch nicht verabsäumen, allen zu danken, die mitgearbeitet und mitgewirkt haben, dass es zu dieser Entschließung kommt, auch den unzähligen Menschen, die heute schon im Bereich der Hospize haupt- und ehrenamtlich arbeiten, die Palliativmedizin machen, den Helfern und Seelsorgern, die täglich zeigen, dass es humane Wege gibt, mit den Ängsten von Menschen vor Schmerzen, Einsamkeit, Leiden und Sterben umzugehen und diesen Ängsten zu begegnen.

Ich bedanke mich noch einmal dafür, dass dieser Vier-Parteien-Antrag zustande kommt, und bin überzeugt, dass er ein ganz wichtiger und großer Schritt ist, um das Leben bis zuletzt in seiner Würde und in seinem Wert unangetastet zu lassen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.36

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. Ihre Redezeit beträgt wunschgemäß 5 Minuten. – Bitte.

17.37

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich bin sehr froh darüber, dass es diesen Vier-Parteien-Antrag gibt, denn ich denke, es ist ein Schritt dahin, dass wir das Ziel erreichen können, dass niemand mehr Angst vor dem Sterben hat, weil er allein ist, weil er unter Schmerzen leidet, weil er in sozialen Verhältnissen leben muss, die für ihn unerträglich sind, und dass jeder wirklich in Würde sterben kann, was bedeutet, dass der Betreffende nicht allein sein muss und dass es nicht unter Schmerzen geschehen muss.

Herr Staatssekretär! Ich möchte einen Punkt dieses Entschließungsantrages erwähnen, weil ich glaube, dass gerade die palliative Betreuung ein Thema ist, das nicht nur für Sterbende ganz wichtig ist, sondern auch für sehr viele lebende Menschen, die sich zwischenzeitlich in ihrem Leben in einer Akutphase befinden und deshalb ganz wesentlich auf Palliativmedizin, auf schmerzlindernde Mittel angewiesen sind.

Herr Staatssekretär Waneck, Sie wissen das natürlich viel genauer als ich, denn Sie sind Internist und haben in diesem Bereich sehr viel mehr Erfahrung als ich, aber ich kann Ihnen aus meinem Leben und meiner Erfahrung sagen, dass es speziell für Personen, die an hohen Querschnittlähmungen leiden, für krebskranke Menschen, für Spastiker, für HIV-positive Menschen, für an AIDS erkrankte Menschen in Zukunft ganz wichtig ist, dass der Bereich der Palliativmedizin und der Schmerzlinderung mit entsprechenden Medikamenten verstärkt angegangen und die Scheu vor schmerzlindernden Mitteln in Österreich abgebaut wird und dass man der Realität ins Auge sieht – im Interesse der Menschen, die auf Medikamente angewiesen sind, die zur Schmerzlinderung beitragen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)


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