Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 106

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"Der Tierarzt hat über das Datum der Untersuchung der Tiere, Name und Anschrift der Tierhalter, die Anzahl der behandelten Tiere, die Diagnose, die verschriebenen Tierarzneimittel, die verabreichte Dosis, die Behandlungsdauer und die einzuhaltenden Wartezeiten in geeigneter Weise Buch zu führen. Die betreffenden Unterlagen sind mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde oder des Aufsichtsorgans (...) zur Kontrolle vorzulegen." – Zitatende.

Dass die Tierärzte damit keine Freude haben, ist klar. Das bedeutet mehr Arbeit. Natürlich bleibt es der Berufsvertretung der Tierärzteschaft anheim gestellt, ob sie ein gutes Gesetz kritisieren will, welches für Konsumenten gemacht wurde. (Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber: Es geht um die Kompetenz für das Impfen!)

Bleibt, Herr Diplomingenieur – ich komme noch dazu –, ein letzter Punkt, nämlich der der "Laienimpfung". (Ruf: Ja!) Das wurde von Ihnen als Laienimpfung bezeichnet, und es erstaunt mich sehr, dass Sie heute hier die Bauern im Umgang mit Tieren als Laien bezeichnen. Das erstaunt mich wirklich. (Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber: Das hat Kollegin Sima gesagt!) Es wurde heute hier mehrmals gesagt, das erstaunt mich. Das kann ja nicht so sein. Ich denke, Bauern sind die Personengruppe, die mit Tieren die größte Erfahrung hat und die in dem Bereich auch wirklich Bescheid darüber weiß, was los ist.

Ich sage Ihnen noch einmal – Minister Haupt hat es ja auch schon ausgeführt –: Die Impfung, die hier erfolgt, ist meistens eine Schluckimpfung, ist eine Tränkimpfung. Und natürlich ist eines auch klar – und das sei mit Blick auf die Humanmedizin dazu gesagt –: Jede Krankenschwester ist, wenn sie vom Arzt dazu autorisiert wird, in der Lage, eine Impfung durchzuführen und macht dies auch. So sehe ich das auch hier. (Abg. Öllinger: Der Vergleich mit einer Krankenschwester ist ja völlig daneben! Fünf Jahre Ausbildung sind das!)

Letztendlich ist es ja Usus, dass unser Minister gute Gesetze macht, und es ist auch Usus, dass Sie einfach aus Gründen der Fundamentalopposition gegen diese Gesetze stimmen. Ich hoffe, Herr Haupt lässt sich in seinem weiteren Vorgehen durch so seichte Argumentationen, wie Sie sie hier vorbringen, nicht aufhalten. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber zu Wort gemeldet. – Bitte den zu berichtigenden und den tatsächlichen Sachverhalt wiederzugeben!

20.50

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Abgeordneter Ing. Scheuch hat behauptet, ich hätte die Bauern als Laien bezeichnet.

Ich berichtige tatsächlich: Ich habe davon gesprochen, dass Sie der Landwirtschaft einen Bärendienst damit erweisen, wenn Sie die Bauern zu Tierärzten machen, indem Sie die Impfungen freigeben.

Herr Bundesminister! Sie haben in diesem Gesetz nicht eingeschränkt, worauf Sie diese Bestimmung beziehen wollen. (Beifall bei den Grünen.)

20.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber: Sachverhalt!

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lackner. – Bitte. (Abg. Lackner  – auf dem Weg zum Rednerpult –: 3 Minuten! – Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

20.51

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Es ist richtig, dass ich drei Anträge zu dieser wichtigen Thematik – Einsatz von "Erwachsenenmedikamenten" bei Kindern und Jugendlichen – eingebracht habe. Es ist auch richtig, dass diese inhaltlich durchaus würdig wären, heute, wie vorliegend, beschlossen zu werden, und es ist wei


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