Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 51

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Ich möchte noch einige andere Bedenken kurz erwähnen. In der Sendung "Report" vom 13. No-vember 2001 wurde über eine Teilnahme am Treffen der Nationalen berichtet. Zu einer von der Wochenzeitschrift "Zur Zeit" organisierten Versammlung sind, wie im "Report" behauptet wurde, auch bekannte Rechtsextremisten angereist. Die FPÖ-Politik hat diese Versammlung zwar gemieden, aber der prominenteste Redner war Volksanwalt Stadler. Das Gleiche gilt für eine Sonnwendfeier am Cobenzl laut "profil" vom 25. Juni 2001. (Abg. Dr. Jarolim: "Schön"!)

Meiner Meinung nach ist es dem Ruf der Volksanwaltschaft abträglich, wenn jemand das Recht bricht und zu einer Beugestrafe verurteilt wird, weil er sich mit dem Rechtsstaat nicht identifiziert. Dieser Rechtsbruch sollte Anlass genug dafür sein, dass er selbst einmal darüber nachdenkt, ob er für diese Arbeit und für diese Position geeignet ist. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ. – Gegenrufe bei den Freiheitlichen.)

Darüber hinaus ist uns zu Ohren gekommen, dass er sich Akten von Personen oder über Handlungen vorlegen lässt, die seinem rechtspolitischen Verständnis nicht entsprechen, so auch im Zuge des Verfahrens gegen den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes.

Wir werden sehr genau beobachten, welche Akten das sind. Wir werden genau beobachten, gegen welche Personen sich diese Handlungen richten. Ich befürchte, dass die Objektivität der Volksanwaltschaft mit der Person Stadler nicht mehr gewährleistet ist. Sie war es in früheren Zeiten, auch mit den Proponenten der Freiheitlichen Partei. Sie von den Regierungsparteien müssen sich überlegen, ob Sie den Kurs der Objektivität verlassen und den Kurs von Stadler weitergehen. Wir werden diesen Kurs mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln in der Öffentlichkeit anprangern! (Beifall bei der SPÖ.)

10.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

10.19

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Dame und Herren Volksanwälte! Hohes Haus! Es ist eine lange und auch respektvolle Tradition in diesem Haus, den Damen und Herren Volksanwälten und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank und Anerkennung für ihre Arbeit zu sagen. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen sowie der SPÖ.)

Das geschieht zum einen natürlich für die geleistete Arbeit, zum anderen aber auch aus Respekt vor der Institution der Volksanwaltschaft. Sie wurde im Jahre 1977 mit Verfassungsgesetz geschaffen, zunächst befristet eingerichtet und im Jahre 1981 als siebentes Hauptstück in die Bundesverfassung übernommen.

Grund der Schaffung der Volksanwaltschaft war das Anliegen, den Bürgerinnen und Bürgern eine Anlaufstelle jenseits der Verwaltung zu geben. Die Volksanwaltschaft ist daher klassisch eine Einrichtung, die zum Rechtsschutz und zur Kontrolle in unserer Republik zählt.

Ebenfalls zu diesen Einrichtungen des Rechtsschutzes und der Kontrolle zählen unter anderem der Rechnungshof, der Verwaltungsgerichtshof und der Verfassungsgerichtshof.

Aus gegebenem Anlass und auf Grund der heftigen, oft verletzenden Worte der letzten Tage möchte ich festhalten, dass all diesen Institutionen, die dem Rechtsschutz und der Kontrolle dienen, also Teil der checks and balances unserer Demokratie sind, unser Respekt, unser Dank und unsere Anerkennung für ihre Arbeit gelten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Mit einer gewissen Regelmäßigkeit tritt die etwas kuriose, wenn auch logisch vorgegebene Situation auf, dass die Danksagung nicht von denselben Personen entgegengenommen wird, die für den zur Debatte stehenden Bericht verantwortlich sind. Das ist auch in diesem Jahr der Fall. Ich möchte daher auch den bisher amtierenden Volksanwältinnen und dem Herrn Volksanwalt und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken sowie den beiden amtierenden


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