Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 92. Sitzung / Seite 42

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Herr Kollege Leikam hat ganz begeistert das künftige Stadion in Klagenfurt erwähnt: Ich möchte ihn da unterstützen, das ist ein hervorragendes Projekt, genauso wie das Stadion in Salzburg, das sich schon im Bau befindet. Dazu kommen das neue Stadion in Innsbruck, das entsprechend erweitert werden muss, und die Renovierung und der Umbau des Stadions in Wien. Das wird die Grundlage dafür sein, dass Österreich eine gute Bewerbung abgeben kann und auch, so glaube ich, gegenüber den Mitbewerbern für die Vergabe der Europameisterschaft ausgezeichnete Chancen hat, diese große Sportveranstaltung nach Österreich zu bekommen und damit eine große Motivation für den Fußball zu erreichen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Abschließend möchte ich gerade im Zusammenhang mit Österreich als Austragungsort von Sportgroßveranstaltungen sagen – wir werden heuer zum Beispiel auch die Mountainbike-WM in Zell am See und Kaprun haben; Salzburg bewirbt sich gemeinsam mit Kitzbühel um die Austragung der Olympischen Winterspiele –, dass solche Sportgroßveranstaltungen ein wesentlicher wirtschaftlicher Faktor, volkswirtschaftlicher Faktor für das Land sind und der Zusammenhang zwischen Sport und Wirtschaft immer unterschätzt wird. Es gibt Experten, die sagen, dass 3 Prozent der Wertschöpfung eines Landes sportspezifischer Natur sind. Das heißt, dass wir da einen großen Faktor für die Wirtschaft, für die Standortsicherung, aber auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen haben. Allein der Bau des Stadions in Salzburg zum Beispiel schafft 60 neue Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft und damit auch einen entsprechenden Impuls in diesem Bereich.

Es gibt Berechnungen für die Jahre 1998/99, wonach in den angeführten Bereichen des Sports eine Wertschöpfung in der Höhe von 64,5 Milliarden Schilling erreicht wurde. Wenn man die Konsum- und Investitionseffekte noch dazurechnet, kommt man auf eine Summe von 74,6 Milliarden Schilling. Der Sporttourismus, den man auch hinzurechnen kann, hat einen Anteil von 21 Milliarden Schilling. Darüber hinaus sind immer mehr Menschen im Sportumfeld beschäftigt, sodass wir davon ausgehen können, dass rund 100 000 Menschen in Österreich dort eine Betätigung haben, das heißt, einen Arbeitsplatz und eine Beschäftigung haben. Und das ist etwas, was man nicht hoch genug schätzen kann und was wir auch bei Förderungen der öffentlichen Hand mitberücksichtigen müssen, da man weiß, dass es eine Umwegrentabilität und einen Effekt gibt, der sich letztendlich immer lohnt, und zwar sowohl wirtschaftlich, vor allem aber sportpolitisch für den Nachwuchssport, für den Breitensport und für die Motivation der jungen Menschen in Österreich, sich sportlich zu betätigen und damit auch für ihre Gesundheit und für ihre persönliche Entwicklung entsprechend etwas zu tun und zu leisten. Das ist etwas, was wir alle gemeinsam unterstützen sollten.

Insofern bedanke ich mich auch für die Unterstützung für dieses Bundes-Sportförderungsgesetz, weil ich glaube, dass wir damit einen wesentlichen Schritt in Richtung Verbesserung des Sportstättenbaus in Österreich getan haben. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Pfeffer. – Bitte. (Abg. Mag. Schweitzer  – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Pfeffer –: Kathi, das ist eine Sportministerin, die hat etwas zu sagen, weil sie etwas geleistet hat! Wittmann war immer ganz kurz!)

10.57

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Text zur Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes wird Folgendes angeführt – ich möchte hier ein paar Sätze zitieren –:

"Durch die gesetzliche Verankerung geeigneter Kontrollmaßnahmen sollen der effiziente und langfristig wirkende Einsatz von Bundesmitteln und eine Erhöhung der Transparenz bei der Vergabe von Mitteln der Allgemeinen Sportförderung sichergestellt werden."

Und weiters: Mit diesem Gesetz wird eine gesetzliche Grundlage für die Einholung von Sachverständigengutachten, in denen das Investitionsguthaben auf seine Wirtschaftlichkeit, Zweck


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