Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 92. Sitzung / Seite 69

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,Außerdem müssen wir das Angebot an Verkehrsflächen für die Biker erweitern, sodass die Sportler ein österreichweites Netz von 10 000 bis 15 000 Kilometer zur Verfügung haben.‘" – In der Zwischenzeit haben wir 20 000 Kilometer.

Weiters: ",An eine generelle Öffnung der Waldwege kann angesichts des starken Besitzrechts in der Verfassung nicht gedacht werden‘, stellt Parnigoni fest." – Zitatende.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Man muss sagen, von Klima zu Gusenbauer ist aus einer sozialdemokratischen Partei eine sozialistische Partei geworden. Es haben sich hier offensichtlich Veränderungen aufgetan.

Wer beklagt, dass wir zu wenig Mountainbike-Strecken zur Verfügung haben, dem zeige ich diese Tabelle über eine Befragung bei der Ferienmesse des Jahres 2000. (Der Redner hält die angesprochene Tabelle in die Höhe.) Tourismusmanager von ganz Österreich wurden gefragt, ob in ihrer Region Mountainbiking möglich sei. In vier Bundesländern – Vorarlberg, Kärnten, Salzburg, Tirol – haben 100 Prozent der Tourismusmanager gesagt, Mountainbiking sei in ihren Regionen möglich. In Niederösterreich waren es 96,8 Prozent, in Oberösterreich 77,8 Prozent, in der Steiermark 75 Prozent und im Burgenland 66,7 Prozent.

Zum Burgenland muss man sagen, dass es im gesamten Seewinkel keine größeren Waldflächen gibt, das heißt, in dieser Region hat man naturgemäß keine Mountainbike-Strecken zur Verfügung.

Auf der nächsten Seite zur Frage: Gibt es Probleme mit den Grundeigentümern?, zeigt die Tabelle: Selbst im Burgenland haben 100 Prozent der Tourismusexperten erklärt, es gebe kein Problem mit den Grundeigentümern. In Vorarlberg und Tirol ist das ebenso, und in den anderen Ländern sind es etwa 90 Prozent.

Das heißt, wir haben auf vertraglicher Basis Regelungen dafür geschaffen, dass Mountainbiking überall in Österreich möglich ist. Das haben auch die Experten im Unterausschuss festgestellt. Selbst Dipl.-Ing. Christian Hlavac, der von den Grünen als Experte im Unterausschuss nominiert war, hat gesagt, es gebe zwei Möglichkeiten, nämlich die gesetzliche und die vertragliche, und beide seien gangbar. Alle anderen Experten haben sich für die vertragliche Regelung ausgesprochen, weil wir mit der vertraglichen Regelung in Österreich genügend Flächen zur Verfügung stellen können.

All das hat ja auch behördliche Folgekosten, denn die Forststraßen gelten in der Raumordnung als Arbeitsflächen im Wald. Wenn sie für den Verkehr freigegeben werden – wenn auch nur für Radfahrer –, dann unterliegen sie der Straßenverkehrsordnung. Alle Forststraßen müssen dann einer Rodungsgenehmigung unterworfen werden, und es gelten auch ganz andere Haftungspflichten für den Waldeigentümer.

Die Untersuchungen zeigen, dass wir in Österreich überall entsprechend mountainbiken können, und die vertragliche Regelung – unser Entschließungsantrag zielt darauf ab – wird dafür sorgen, dass die notwendigen Verbindungen gegeben sind, dass wir Rundwege haben. Wir werden in Zukunft die zum Mountainbiken regional notwendigen Flächen auf vertraglicher Basis zur Verfügung haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.37

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort gemeldet. – Ich ersuche Sie, mit der Wiedergabe jener Behauptung zu beginnen, die Sie zu berichtigen wünschen, Herr Abgeordneter.

12.37

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Herr Abgeordneter Schwarzenberger hat in seiner Rede behauptet, dass es im Burgenland keine natürlichen Ressourcen zum Mountainbiken gebe. (Abg. Schwarzenberger: Im Seewinkel!) – Das ist unrichtig!


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