Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 127

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2. Der Bundesminister für Finanzen hat klar gestellt, dass der Kauf der Abfangjäger finanziell "nicht leistbar ist". Wie wollen Sie rund 1,8 Milliarden Euro für die Beschaffung aufbringen und gleichzeitig Ihr Versprechen "Keine neuen Schulden mehr" halten?

3. Laut Aussage des Verteidigungsministers wird der geplante Kauf der Abfangjäger die Budgets zumindest der nächsten drei Legislaturperioden belasten. Wie lautet dafür der detaillierte Finanzierungsplan?

4. 1978 hat sich die österreichische Bevölkerung in einer Volksabstimmung gegen den Betrieb von Atomkraftwerken ausgesprochen. Das Atomkraftwerk Zwentendorf war zu diesem Zeitpunkt bereits fertiggestellt. Bei einer rechtzeitigen Volksabstimmung hätte eine teure Fehlinvestition aus Steuergeldern vermieden werden können. Sind Sie bereit, die Anschaffung von Abfangjägern vor Abschluss des Kaufvertrages einer Volksabstimmung zu unterziehen?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieser Anfrage unter Verweis auf § 93 Abs. 1 GOG verlangt.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Begründung der Anfrage erhält Herr Abgeordneter Professor Van der Bellen das Wort. Die Redezeit beträgt 20 Minuten. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Van der Bellen –: Guten Morgen!)

15.01

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Verteidigungsminister! Meine Damen und Herren! Die Ausgangslage für unsere Dringliche Anfrage ist ganz einfach: Die Bundesregierung aus Volkspartei und FPÖ beabsichtigt, so genannte Abfangjäger zu kaufen. Daher unsere Anfrage. Sie ist dringlich, weil diese Entscheidung in wenigen Wochen oder Monaten bevorsteht. (Abg. Großruck: Aber wissen tun wir es schon seit zehn Jahren!) Auf den Steuerzahler beziehungsweise die Steuerzahlerin kommen damit Kosten von rund 2 Milliarden € zu, und wenn man Erhaltung und Betrieb der Abfangjäger mit einrechnet, dann kommen wir locker auf eine Kostenschätzung von 3 Milliarden € und darüber, also auf 30 bis 40 Milliarden Schilling.

Die Grünen verlangen, dass diese Frage dem Volk zu Abstimmung vorgelegt wird, dass diese Entscheidung vom Volk legitimiert wird. Wir verlangen eine Volksabstimmung zur Frage, ob Abfangjäger gekauft werden sollen oder nicht. Entscheidet das Volk mit Nein, nun, dann haben wir eben 30 bis 40 Milliarden Schilling, die nicht für Abfangjäger lockergemacht werden müssen, sondern für andere Zwecke verausgabt werden können, und die Sache der Abfangjägerbeschaffung ist entschieden. "Roma locuta, causa finita." – Herr Dr. Khol, Sie kennen sicherlich dieses Zitat. (Abg. Dr. Khol: Der Heilige Augustinus!)

Entscheidet das Volk hingegen mit Ja, ist die Sache auch klar. Dann haben Sie eine Legitimationsbasis dafür, den Vertrag mit dem Lieferanten der Abfangjäger abzuschließen. (Abg. Dr. Martin Graf: Und die Grünen regen sich auf!) Wir haben Rechtssicherheit, und das ist insofern wichtig, als mit dieser Entscheidung ja eine Reihe von künftigen Regierungen, in welcher Zusammensetzung auch immer, befasst sein wird und befasst sein muss. Wenn, wie Sie es planen, der Zahlungsplan im Jahr 2004/2005 beginnt und zehn Jahre dauert, dann haben wir mindestens drei Legislaturperioden beziehungsweise mindestens drei künftige Regierungen, die an diesen Volksentscheid dann so oder so gebunden sind.

Ich möchte für die verehrten ZuhörerInnen und ZuseherInnen auf der Galerie hier noch etwas zur Klarstellung der Rechtslage hinzufügen, weil ich festgestellt habe, dass da nicht immer alles bekannt ist: Eine Volksabstimmung findet dann und nur dann statt, wenn die Mehrheit des Parlaments es so beschließt. Das geht aus Artikel 43 der Bundesverfassung hervor. Mit anderen Worten: ÖVP oder FPÖ müssen einer Volksabstimmung zustimmen, damit es zu einem solchen Beschluss kommt, da trivialerweise die Grünen auch zusammen mit den Sozialdemokraten, wie alle wissen, keine Mehrheit haben (Abg. Kiss: Und das noch für die nächsten 60 Jahre! – Abg.


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