Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 258

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwemlein. Er hat das Wort.

23.58

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ein paar Sätze zum Kraftfahrliniengesetz: Diese Novelle beinhaltet zum einen eine Euro-Umstellung, zum Zweiten eine umfangreiche Mitwirkungsbefugnis für die Exekutive bei der Exekution der Beförderungsbedingungen.

Dabei hoffe ich – und ich bin davon überzeugt, dass ich nicht der Einzige bin –, dass ebendiese Mitwirkungsbefugnis der Exekutive nicht gleich als geballte Staatsgewalt gegen jeden kleinen Schwarzfahrer eingesetzt wird, sondern dass dieses Instrument wirklich nur, wie uns der Herr Verkehrsminister auch im Ausschuss gesagt hat, gegen die häufigen Missbräuche bei – unter Anführungszeichen – "schwarzen", als Gelegenheitsverkehr getarnten Linienverkehren eingesetzt wird.

Es ist allgemein bekannt, dass gerade bei den vielen Nachfolgestaaten Jugoslawiens immer wieder Verstöße gegen das Kraftfahrliniengesetz begangen werden und viele so genannte Reisebusfahrten in Wirklichkeit nicht genehmigte Linienverkehre sind. Dagegen müssen wir verstärkt auftreten, und darum bitte ich Sie, Herr Minister! (Beifall bei der SPÖ.)

0.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kiermaier. Er hat das Wort.

0.00

Abgeordneter Günter Kiermaier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister Hohes Haus! In Anbetracht der vorgeschrittenen Zeit nur kurz ein paar Betrachtungen; ich schließe an Kollegen Schwemlein an, vielleicht in ein bisschen anderer Form.

Es geht um den § 22 Abs. 5 des Kraftfahrliniengesetzes. Demnach gilt, dass im Großen und Ganzen der Betriebsführer nach Abs. 2 und der Auftragnehmer nach Abs. 3 ohne Zustimmung des Konzessionsinhabers nicht berechtigt sind, andere Personenkraftfahrunternehmer mit der Durchführung der ihnen vom Konzessionsinhaber übertragenen Fahrten zu beauftragen. – So der Text des Gesetzes. (Abg. Dr. Martin Graf: Das steht im § 4!) Nein!

Leider Gottes ist das eine sehr oft geübte Praxis. Aber ich habe in diesem Zusammenhang noch einen Gedanken, den ich hier anbringen möchte. Es ist bedauerlicherweise so, dass es in dieser Branche – wie Kollege Schwemlein gesagt hat – einige schwarze Schafe gibt. Sehr oft sitzen Buslenker in Bussen, die nicht angemeldet sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist der größte Schaden für all die Unternehmer, die ehrlich und ordentlich ihre Geschäfte führen und ihre Fahrer anmelden. Sehr oft habe ich schon von Busunternehmern sagen gehört: Ich verstehe einfach nicht, wie jener um dieses Geld fahren kann. – Das ist das typische Zeichen einer Schmutzkonkurrenz, und da ist es wichtig, dass man entsprechend dahinter ist. Daher ist meiner Ansicht nach der Strafrahmen in dieser Causa – von 10 000 bis 100 000 S – sicherlich nicht unangebracht.

Ein Gedanke noch zum Bahnausbau, Herr Minister – ich möchte das noch einmal wiederholen –: Als Niederösterreicher bedanke ich mich dafür, dass die Strecke Wien – St. Pölten in Angriff genommen wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

0.02

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Daher ist die Debatte geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über die einzelnen Ausschussanträge.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite