Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 209

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Was ist die Konsequenz? – Die Konsequenz ist, dass die Kapitalertragsteuer für nicht österreichische EU-Bürger in Schritten ab dem Jahr 2011 auf 35 Prozent erhöht wird. Was bedeutet das für Österreich? – Wegen des Grundprinzips der Nichtdiskriminierung von EU-Ausländern muss Österreich ebenfalls ab 2011 die KESt auf diesen Satz erhöhen. (Staatssekretär Dr. Finz: Nein!) Das ist eigentlich ein weiterer Anschlag von Finanzminister Grasser – er wird dann nicht mehr Regierungsverantwortung tragen – auf die Sparbücher der Österreicher. Damit trägt Grasser, der offensichtlich in der Zwischenzeit schon wieder bei Foto-Shootings ist oder den restlichen Tag zur Arbeitsuche nützt, die volle Verantwortung für diese neue Besteuerung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.29


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Maier. – Bitte.

 


19.30.00

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An sich sind mir 4 Minuten Redezeit vorge­geben worden. Ich denke, auch angesichts der Ausführungen meines Vorredners, dass man das in kürzerer Zeit abhandeln kann. Die Materie ist ja eine historische. An diesem Tag haben wir die Europäische Verfassung beschlossen. Jetzt beschließen wir einige Abkommen, zehn an der Zahl – der Herr Präsident hat sie gerade sehr eindrucksvoll referiert –, durch die wir die Zinserträge und die Besteuerung der Zinserträge zwischen diesen Ländern und Österreich regeln.

Darüber hinaus gibt es noch eine Fülle anderer Anpassungen im Einkom­mensteuer­gesetz, im EG-Amtshilfegesetz, im EU-Quellensteuergesetz, aber auch im Zollrechts-Durchführungsgesetz. Ich denke, gerade das Zollrechts-Durchführungsgesetz sollten wir angesichts der Tatsache, dass E-Government momentan in aller Munde ist, herausgreifen und zeigen, dass auch in diesem Bereich eine Modernisierung und zum Glück auch eine Verbilligung eintreten werden. Nach dem Studium dieser Akte ist nämlich zu sehen, dass die kostenpflichtige Hausbeschau, wie sie bisher stattfand, entfällt, nunmehr durch den Einsatz der Informatik keinerlei Kosten mehr anfallen und somit ein Einsparungseffekt erzielt wird.

Ich denke, das ist erfreulich und man sollte es herausstreichen. Man muss nicht immer nur ein bisschen negative Dinge heraussuchen, wie Kollege Moser das tut, sondern man könnte das Positive ansprechen, wie ich das versucht habe. (Abg. Mag. Tancsits: Das ist gut gelungen!) Daher gibt es keinen Grund, hier nicht zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.31


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. – Bitte.

 


19.31.45

Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte aus diesen elf Tagesord­nungspunkten einen herausgreifen, nämlich die EU-Zinsrichtlinie, die Quellensteuer, die im Wesentlichen darauf beruht, dass jene Zinsen, die ausländische Anleger in Österreich von den Banken beziehen, entsprechend erfasst werden. Diese Infor­mations- und Meldepflicht, die mit einer Reihe von Ländern vereinbart ist, ist sehr wichtig für die Erfassung der Zinsbesteuerung.

Ich möchte nur eine Anmerkung machen: Der österreichische, aber auch der inter­nationale Finanzmarkt sind sehr innovativ und sehr einfallsreich. Es wird also nicht


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