Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 216

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Chance haben, in diesem Land auch Existenzgrundlage für Zehntausende Familien zu sein. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.50


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hoscher. – Bitte.

 


19.50.30

Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich gebe Kollegem Stummvoll vollkommen Recht, insbe­sondere auch was die Trafikanten angeht. Wien hat heute einen Schritt gesetzt. Auf Antrag der SPÖ wurde heute im Finanzausschuss des Wiener Gemeinderates be­schlossen, dass die Provisionen für den Vertrieb der Parkscheine dramatisch, würde ich einmal sagen, erhöht werden. Das ist ein Volumen von rund 500 000 €, das hier pro Jahr zugunsten der Trafikanten bewegt wird.

Ich denke auch, dass das eine sehr wesentliche Berufsgruppe ist, oftmals auch mit Behinderungen kämpfend. Die Absicherung ist zweifellos notwendig. Wir werden der Änderung des Tabakmonopolgesetzes natürlich gerne zustimmen, das ist gar keine Frage, und weitere, flankierende Maßnahmen werden sicherlich folgen.

Zur Trinkgeldbesteuerung. Auch hier werden wir zustimmen, wenngleich ich doch betonen möchte, dass noch nicht alle Fragen bis ins Detail geklärt sind, Fragen, was alle Berufsgruppen angeht, und unter Umständen wird auch noch eine gewisse verfas­sungsrechtliche Debatte anstehen. Insbesondere für die Tourismus- und Freizeit­wirtschaft ist das aber natürlich äußerst zu begrüßen, das ist gar keine Frage.

Wenn man kurz die Historie dieser Trinkgeldbesteuerung streift, so bietet das doch die Möglichkeit, ein bisschen die Planlosigkeit der Regierung herauszustreichen, insbeson­dere des Finanzministeriums.

Natürlich ist klar, dass freiwillige Trinkgelder über die Freigrenze hinaus schon immer zur Einkommensteuer hätten veranlagt werden müssen, und es ist auch klar, dass durch die Tendenz, dass Trinkgelder immer mehr über Kreditkarten abgerechnet wer­den, eine bessere Überprüfungsmöglichkeit gegeben ist als bei Trinkgeldern in bar. Aber was war der erste Ansatz des Finanzministeriums, insbesondere des Herrn Finanz­ministers? Er meinte damals, aus Gerechtigkeitsgründen sei es notwendig, alle Trinkgelder unterschiedslos zu besteuern! Aus Gerechtigkeitsgründen! Jetzt ist bekannt, dass die Entlohnung in der Tourismuswirtschaft nicht unbedingt große Reichtümer verspricht, aber offensichtlich war die Exekution der Steuerehrlichkeit gerade bei den Beziehern niedriger Einkommen ein besonderes Anliegen des Herrn Finanzministers.

Es erfolgte ein Aufschrei auch durch die Boulevardpresse, und dann ist Staatssekretär Finz auf die glorreiche Idee gekommen, ein Pauschalierungsmodell einzuführen. Diese Besteuerung, diese Pauschalierung, sollte sich auch in zweistelliger Millionenhöhe auswirken.

Interessant ist dabei nur ein kleines Detail am Rande: dass im Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll und Dipl.-Ing. Prinzhorn eine derartige Pauschalierung wörtlich als „undenkbar“ bezeichnet wird. Nachdem diese „Undenkbarkeit“ dann auch dem Finanzminister aufgefallen sein dürfte, hat er in einer bemerkenswerten 180-Grad-Wendung dann gemeint, aus Gerechtigkeitsgründen wiederum sei es notwendig, dass Trinkgelder überhaupt nicht besteuert werden. – Eine halbe Pirouette, die sehr bemerkenswert ist, insbesondere zumal sie sich über mehrere Monate gezogen hat.

Tatsache ist, dass nur das gemeinsame Auftreten von ArbeitnehmervertreterInnen und ArbeitgebervertreterInnen der Tourismuswirtschaft dieses Umdenken herbeigeführt


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