Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 225

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Wir vertreten die Auffassung, dass die Frage der Vorrechte und Immunitäten der Bediensteten der Agentur gemeinsam mit der Grundsatzentscheidung über die Beteiligung Österreichs diskutiert werden müsste. Dazu waren die ÖVP und die Freiheitlichen nicht bereit. (Abg. Scheibner: Ich habe Ihnen das im Ausschuss erklärt!) Aus diesem Grund stimmen wir dieser Regierungsvorlage auch nicht zu, Herr Abgeord­neter Scheibner. (Beifall bei der SPÖ.)

20.18

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


20.18.55

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Kollege Heinzl, Sie haben Recht: Wir haben das im Ausschuss diskutiert. Ich habe Ihnen aber damals auch eine Antwort gegeben hinsichtlich der Entwicklung der Verteidigungsagentur, die aus der WEAG hervorgegangen ist, die es viele Jahre schon gegeben hat, wo Österreich schon seit 1999 mitgearbeitet hat – und das war noch eine andere Koalition – und wo wir dann, ich glaube 2000 oder 2001, auch formell den Beitritt erklärt haben und das auch hier im österreichischen Parlament diskutiert haben.

Die Verteidigungsagentur ist nichts Böses und nichts Gefährliches, sondern das ist eine Institution, die europaweit – und das ist auch in unserem Interesse – Forschungs­projekte unterstützt, Planungsaufgaben übernimmt und versucht, im Rüstungsbereich auch gemeinsame Entwicklungen zu unterstützen. Leider ist man von einer wirklich allgemeinen Umsetzung ohnehin noch weit entfernt.

Also das kann man jetzt mögen oder nicht, ich glaube, es ist sinnvoll, dass sich auch Österreich dort beteiligt, denn wir sind auch mit integriert, und zwar voll integriert in die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungsstruktur der Europäischen Union. Und auch das ist nicht ein Ergebnis der jetzigen Koalition, sondern stammt noch aus einer Zeit, als Ihre Fraktion in der Bundesregierung gewesen ist.

Aber hier geht es darum, Herr Kollege Heinzl, die Privilegien und Immunitäten für eine internationale Organisation der Europäischen Union auch in Österreich zu beschließen. Wir sind nun einmal Mitglied der Europäischen Union, das wird Ihnen bekannt sein, und es ist doch undenkbar – wenn Sie genau aufgepasst haben, werden Sie wissen, dass das auch Ihr außenpolitischer Sprecher Schieder zugestanden hat –, dass eine Institution und Mitarbeiter einer EU-Institution hier in Österreich keine entsprechenden Rechte und Immunitäten genießen, die sie anderswo genießen. Also da sollten Sie den Inhalt, wenn Sie das schon ablehnen, trennen von der selbstverständlichen Gewäh­rung der Rechte, die sie in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union genießen. Vielleicht ist es zu schwierig, solche Differenzierungen vorzunehmen, aber Sie sollten es zumindest versuchen.

Das Abkommen mit Belarus wurde schon angesprochen, kann ich mir ersparen. Ich glaube, es ist sinnvoll. Wir kämpfen ja darum, einmal ein atomfreies Europa zu schaffen. Wir sind noch sehr, sehr weit von dieser Utopie entfernt, aber zumindest die Sicherheitsstandards sollten ausgebaut werden, und dieses Abkommen kann in diese Richtung gehen.

Auch das Abkommen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schwe­ren Unglücksfällen mit Kroatien ist sinnvoll. Österreich versucht mit allen Nachbar­ländern und sich näher in der Region befindlichen Ländern derartige Abkommen zu schließen – ein absoluter Vorteil für uns und selbstverständlich auch für diese Länder.

Bei der Änderung der Satzung der WHO habe ich im Ausschuss die Frage gestellt und merke es jetzt noch an, dass ich es nicht unbedingt als sinnvoll erachte, dass man ein


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