Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 97

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gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Pensionskassengesetz, das Ge­nossenschaftsrevisionsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsrechtsände­rungs­gesetz und das Gerichtsgebührengesetz entsprechend der Entschließung des Nationalrats vom 29. Jänner 2004 zur Stärkung des Vertrauens in die öster­reichische Wirtschaft geändert werden (Gesellschaftsrechts­änderungs­gesetz 2005 – GesRÄG 2005) (985 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (926 d.B.): Bun­desgesetz gegen Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartell­gesetz 2005 – KartG 2005) (990 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (942 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Wettbewerbsgesetz und das Bundesgesetz zur Verbes­serung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert werden (Wettbewerbsgesetznovelle 2005) (991 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


13.02.54

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt unter anderem das Gesellschafts­rechtsänderungsgesetz, auf das man insbesondere im Lichte der seinerzeitigen Ankün­digungen des Justizministers Böhmdorfer betreffend großartige Änderungen hin zu einem Wirtschaftshygienegesetz nicht wirklich stolz sein kann und darf.

Ich möchte allerdings vorher noch ganz kurz – Sie gestatten, Frau Bundesminister, dass ich darauf eingehe – auf eine Aussendung eingehen, die gerade durch den Äther gegangen ist und von einer doch sehr merkwürdigen Entwicklung berichtet. Das insbesondere auch deshalb, weil heute Nachmittag im Rahmen des Dringlichen An­trages die Frage gestellt werden wird, wie ein Herr Seipel als Museumsdirektor trotz einer Vielfalt von eigentümlichen Verhaltensweisen und auch trotz eines Rechnungs­hofberichtes, der aufhorchen lässt, ohne Einschaltung von Behörden weiter agieren kann. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich habe gerade in einer APA-Meldung gelesen, dass das sattsam bekannte ÖVP-Mitglied, die einstige ÖVP-Ministersekretärin Martina Krones-Taurer eine recht eigen­willige Entwicklung bewerkstelligt hat. Sie alle wissen, es gab einen relativ massiven Skandal, der zu einem Strafverfahren geführt hat.

Die ehemalige ÖVP-Ministersekretärin wurde am 29. September 2004 – so eine APA-Ankündigung über einen Bericht von Herrn Kuch im „News“ von morgen – zu einer Haftstrafe verurteilt, und zwar wegen Veruntreuung von 650 000 €; ich meine, das ist nicht gerade wenig. Sie wurde außerdem in Deutschland zwei Mal wegen Scheck­betrugs verurteilt, ein Mal 5,5 Millionen € und ein anderes Mal 1,2 Millionen €. Die Verurteilung ist rechtskräftig, und eigentlich sollte die Dame seit längerem eine Haft angetreten haben, was allerdings nicht der Fall ist. Jetzt fragt man sich natürlich mit Fug und Recht – wir sagen ja immer, gerade in letzter Zeit seitens der Bundes-


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