Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 103

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jemand, der nur als angeklagt gilt, dann ist das keine wirkliche Kronzeugenregelung, denn das bewirkt ja nicht den entsprechenden Anreiz.

Ich gebe zu, dass Verbesserungen gegenüber jetzt angedacht oder geplant sind, aber auch das geht meines Erachtens mit der Konstruktion ziemlich ins Leere. Gut gemeint ist halt oft noch nicht gut getroffen.

Beim Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz spreche ich Ihnen im Übrigen auch ab, dass es gut gemeint ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.26


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Böhmdorfer. Wunschredezeit: 8 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.26.26

Abgeordneter Dr. Dieter Böhmdorfer (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ihre letzten Worte, Herr Abgeordneter Kogler, haben mich schon sehr ent­täuscht (Abg. Mag. Kogler: Das glaube ich!), denn da weiß man jetzt nicht: Haben Sie es nicht gut gemeint, oder haben Sie nicht richtig verstanden, was in diesem Gesetz steht? Ich sage das einmal ganz offen. Ich würde gerne mit Ihnen darüber diskutieren (Abg. Mag. Kogler: Das haben wir ja schon im Ausschuss!), weil sich auf Punkt und Beistrich nachvollziehen lässt, was hier die Intention des Gesetzgebers ist.

Diese Gesetze gehen vor allem vom Justizministerium aus. (Abg. Mag. Kogler: Gut gemeint, aber schlecht getroffen!) Dieses hat eine unglaublich hohe Kompetenz in allen wirtschaftlichen Bereichen. Ich sage einmal, in Konkurrenz mit dem Wirt­schaftsministerium macht das Justizministerium fast die entscheidenderen Gesetze, was jedoch nichts über die Bedeutung der Ministerien aussagt.

Wir haben im Justizministerium das Aktienrecht, wir haben das Handelsgesetzbuch, wir haben das GesmbH-Recht, wir haben die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, das E-Commerce-Gesetz, Letzteres insgesamt neu gefasst – ich könnte diese Liste noch lange fortsetzen.

Dort ist also enorme Kompetenz und ein riesiges Verantwortungsbewusstsein vor­handen, und die Leute haben es sich einfach nicht verdient, Herr Abgeordneter Kogler, dass man sagt, sie hätten es nicht einmal gut gemeint. Das sage ich Ihnen ganz offen. Es ist schade, dass Sie das Klima hier so vergiften, und es ist auch nicht sehr angenehm, wenn Kollege Jarolim hier sagt, im Aufsichtsratsbereich sei nichts geschehen. (Abg. Mag. Kogler: Sie wollten ja nicht einmal die Fragen beantworten im Ausschuss!) – Ich werde Ihnen das gleich sagen. (Abg. Dr. Jarolim: Wenig bis jetzt ...!) Nichts geschehen, haben Sie gesagt.

Es gibt eine Entschließung des Nationalrates vom Dezember 2003, in der ausdrücklich festgelegt wurde, dass eine Stärkung des Vertrauens in die österreichische Wirtschaft und in den Standort Österreich für die Wirtschaft geplant ist. Hier hatten wir sicher auch die Corporate Governance im Auge. Schade ist, das gebe ich zu, dass hier eine meines Erachtens unrichtige Philosophie herrscht. Was nicht verbindlich ist, wirkt besser als das, was verbindlich ist. – Da gebe ich Ihnen bei Ihrer Kritik Recht. Das ist aber das Einzige. Es ist nämlich wünschenswert, dass man die Intentionen dieser Corporate Governance zunehmend auch in den österreichischen Rechtsbestand übernimmt.

Aber allein das, was im Bereich der Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung geschehen ist, kann sich sehen lassen. Das ist eine ganz wichtige Sache, bei der das Verantwortungsbewusstsein der Aufsichtsräte wirklich gefordert ist.

 


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