Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 107

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

erfassen, die Register zu führen, andererseits aber auch die Prüfverfahren bei der Einreichung eines Kartells, die eine sehr umfassende Prüfung von sehr schwierigen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen notwendig gemacht hat, durchzuführen und letztlich auch zu entscheiden.

Es war aber auch gar nicht so einfach, ein Kartell zu untersagen. Bevor das getan werden konnte, musste man allenfalls prüfen, ob hier Auflagen möglich waren und ob der Antrag auf Genehmigung des Kartells nicht verbesserungsfähig war.

Insgesamt gesehen war das also ein sehr großer Aufwand für die Verwaltung von Kartellen, während wir heute mit diesem vorliegenden und zu beschließenden Kartell­gesetz den Schritt nach vorne tun, indem wir sagen, Kartelle sind eben grundsätzlich etwas Verbotenes, etwas Untersagtes, und es gibt nur ganz vereinzelte, ganz genau spezifizierte Ausnahmen von diesem Verbot, und die Unternehmen haben das auch in Eigenverantwortung zu prüfen. Das heißt, hier gibt es eben kein Antrags- und Geneh­migungsverfahren mehr, sondern ein Verbot mit gewissen Ausnahmen, die von den Unternehmen selbständig zu prüfen und entsprechend zu verantworten sind.

Ich glaube, dass es ein ganz wichtiger Schritt in die Zukunft des gemeinsamen Europa ist, auch dieses System in Österreich entsprechend einzuführen, weil es natürlich sehr schwierig ist, in einer Welt zunehmend auch internationaler Unternehmen völlig ver­schiedene Regime in verschiedenen Ländern oder international und in Österreich zu haben. Ich möchte mich daher auch dem Dank meines Vorredners anschließen, und zwar in beiden Bereichen, sowohl was das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz als auch was das Kartellgesetz und das Wettbewerbsgesetz betrifft, dem Dank an die Damen und Herren Mitarbeiter des Ministeriums, die hier wirklich eine sehr, sehr gute, fundierte und sachlich richtige Arbeit geleistet haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.41


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.41.31

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­te Ministerin! Meine Damen und Herren! Vor Jahren erfuhr ich in Brüssel, dass Österreich im Bereich des Kartellrechts, des Wettbewerbsrechts hinter den euro­päischen Standards herhinkt. (Abg. Dr. Fekter: Das ist aber schon lang!) Das ist lange her, Frau Kollegin, ja. Es hat Verbesserungen gegeben, wir haben ein neues Wettbewerbsgesetz, aber trotzdem, Frau Kollegin: Unser Problem ist, dass wir noch immer zu wenig tun gegen diese Kartellbildung, dass wir noch immer zu wenig tun, um das Angebot gerade für Konsumentinnen und Konsumenten auf Grund von Schwierig­keiten bei der Kartellbildung zu optimieren.

Ich darf das anhand eines ganz einfachen Beispiels jetzt beim Kartellgesetz kurz belegen. Durch dieses Kartellgesetz wird nämlich insbesondere das Legalausnahme­system eingeführt, und auf Grund dieses Systems ist gerade die Aufdeckung von Kartellen unserer Ansicht nach erschwert, Frau Kollegin. In der Fusionskontrolle wur­den nämlich dann die notwendigen Änderungen nicht vorgenommen, und deswegen werden wir diese Form des Kartellgesetzes nicht unterstützen können. (Abg. Dr. Fekter: Aber ihr habt den Kartellanwalt doch gefordert!)

Ja, aber das hat sich in der von uns ursprünglich gewünschten Form in Ihrem Vorschlag leider nicht in vollem Umfang widergespiegelt. Deshalb eben unsere Kritik an dieser Vorlage und unsere Ablehnung dazu.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite