Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 229

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das der Staatsbürger auch begreifen, handhaben und durchsetzen kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.43


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


20.43.11

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein werter Herr Vorredner! Es geht auch um Staatsbürgerinnen, genauso wie – mein werter Herr Kollege Maier – es auch um Wählerinnen geht, die unbedingt den KonsumentInnenschutz in verstärktem Ausmaß brauchen, und deshalb, gerade im Hinblick auf diese weibliche Bevölkerungsgruppe, ist mir das, was meine Kollegin Tamandl ausgeführt hat, völlig unverständlich. – Frau Kollegin! Mir kommt vor, Sie kennen sich in der Materie noch nicht aus. Ihre Argumentation ging völlig an der Sachlage vorbei. Sie wissen noch nicht, dass wir auf Ministeriumsebene wirklich eine reine Splittermaterie im Bereich Konsumentenschutz haben.

Herr Kollege Haupt, Sie haben ja Recht: Wir brauchen gesetzlich ein Kompendium, ein gesetzliches Gesamtkunstwerk, das den Konsumentenschutz auf verschiedenen zivilrechtlichen und sonstigen rechtlichen Ebenen vorantreibt. Das kann die Arbeiter­kammer nicht. Triebfeder für den legistischen Bereich ist sehr wohl einerseits das Justiz­ressort und andererseits dieses Parlament. Wir brauchen als zusätzliche Triebfeder, zur Zusammenführung und sozusagen zur Gesamtschau der konsumen­ten­schutzpolitischen Agenden auch Fachleute, wir brauchen Männer und Frauen, die uns in Beiratsform beratend zur Verfügung stehen.

Wir haben gehört, dass der Datenschutzbeirat aktiv am „legistischen Leben“ teilnimmt und gute Vorschläge einbringt. Warum wehren Sie diese positive Herangehensweise, diese konstruktive Herangehensweise für den Konsumentenschutzbereich ab? Das ist für mich nicht nachvollziehbar, noch dazu, wenn man bedenkt, dass es in den siebziger Jahren auf Sozialpartnerschaftsebene bereits so etwas gegeben hat, nämlich den Kon­sumentenpolitischen Beirat, und den haben Sie, die Regierungsparteien seit dem Jahr 2000, abgeschafft! Er ist nicht mehr einberufen worden, er ist praktisch abge­schafft. Das ist meiner Ansicht nach das deutlichste Zeichen dafür, wie sehr Sie die Konsumentenschutzangelegenheiten nicht nur von den Ressorts her splitten, sondern auch von der inhaltlichen Gewichtung her in Form des Beirates ins Abseits, ins Nichts gestellt haben.

Deshalb unterstütze ich den Antrag des Kollegen Maier, endlich wieder aktiv zu werden und im Sinne des Vorantreibens dieser Angelegenheiten einen Konsumentenschutzrat nach dem Vorbild des Datenschutzrates zu etablieren. Es muss endlich wieder einmal ein konsumentenschutzpolitisch deutliches Signal aus diesem Parlament an die Wählerinnen und Wähler, an die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, vor allem auch an die KonsumentInnen gehen. Die einzelnen Bereiche, Kollege Haupt, brauche ich Ihnen gar nicht aufzuzählen. Sie waren ja selbst einmal in diesem Bereich tätig. Allerdings befindet sich im Sozialressort, in dem zurzeit diese Abteilungen angesiedelt sind, nur die Kompetenz der Produktsicherheit.

Sie, Herr Kollege Haupt, haben damals nicht mehr Kompetenzen gehabt, und Ihre Nachfolgerin, Frau Ministerin Haubner, hat auch nicht mehr Kompetenzen. Wenn Sie sich anschauen, wie viel im Wirtschaftsressort ist, was im Justizressort liegt, und was auch noch in anderen Bereichen – vielleicht auch teilweise im Umweltschutzbereich, im Gesundheitsressort – an Konsumentenschutzangelegenheiten in mancher Hinsicht sogar brach liegt, dann verstehen Sie die Notwendigkeit und das Plädoyer dafür, dass wir endlich diesen Beirat brauchen.

 


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