Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 48

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nicht, in welchen finanziellen Scheinwelten Sie leben, werte Kolleginnen und Kollegen. Aber für ganz viele Menschen ist das auch eine Existenzfrage in Österreich, ob sie 100 € oder 750 € im Monat haben. Merken Sie sich das einmal! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Und jetzt erklären Sie, leider ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass wir die Frauen verständigen. Es ist möglich! Sie können hergehen und EDV-mäßig all jene erfassen, die bereits einmal Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, dann einen Ab­stand zum nächsten haben, der bis zu sieben Monaten geht, und dann wieder Kinder­geld bezogen haben. Das ist nämlich genau diese Zielgruppe, wo es der Fall hätte sein können. Ob es wirklich für jede Frau zutrifft, wissen wir nicht.

Wir stellen daher folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pflicht zur Information der von der Möglichkeit der Neuberechnung des Wochengeldes im Zuge der Be­schlussfassung über das SRÄG 2005 betroffenen Personengruppe

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere jedoch die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen sowie die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsu­mentenschutz werden aufgefordert, jene Personengruppe, die von der mit Beschluss des SRÄG 2005 geschaffenen Möglichkeit der Neuberechnung des Wochengeldan­spruchs betroffen ist, persönlich per Brief von ihrem Recht zu informieren.

*****

Die Frauen haben ein Recht darauf!

Und wenn Sie sagen, bei diesem Gesetz hat sich dann herausgestellt, dass es Lücken hat, dann sage ich Ihnen etwas: Wir ich, Sie, wir alle, die wir hier sitzen – tragen Verantwortung, dass das Gesetz so verabschiedet worden ist, wie es verabschiedet wurde. Das ist auch unsere Verantwortung, und es ist auch Verantwortung derer, die im Rahmen der Verwaltung das nicht gesehen haben.

Aber eines sage ich Ihnen: Wer ganz bestimmt nicht verantwortlich ist, das sind die Frauen, die es betrifft. Und genau die sollen jetzt die Rechnung dafür zahlen, und das sehen wir nicht ein, absolut nicht! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es gibt in diesem vorliegenden Gesetzesänderungspaket einen weiteren Punkt, der mich auch wirklich verärgert. Das ist auf der einen Seite diese Umschichtung von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt zu den Gebietskrankenkassen. Da werden 100 Millionen abgezogen. Auf der anderen Seite verlagern Sie Geld von den GKKs zu den privaten Krankenanstaltenfonds – und das, Frau Ministerin, sind nicht die Ordens­krankenhäuser, die einen öffentlichen Bedarf abdecken, das sind Privatspitäler. In die können Sie nur gehen, wenn Sie zusatzversichert sind und das entsprechend abge­deckt worden ist.

Jetzt stelle ich Ihnen eine Frage: Meinen Sie, dass es sinnvoll ist, hier noch mehr Geld zu investieren, während auf der anderen Seite Medikamente nicht mehr bezahlt wer­den – zum Beispiel hatten wir den Fall von Kindern, die an zystischer Fibrose erkrankt sind –, die den Kranken das Überleben halbwegs erträglich machen? (Bundesminis­terin Rauch-Kallat: Das stimmt nicht!) Das streichen Sie, das setzen Sie von der Liste


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