Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 88

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Kampl klar verurteilt. Es ist der Eindruck entstanden – Gudenus: FPÖ-alt, Kampl: FPÖ-neu –, dass das eine toleriert wird und das andere nicht.

Das ist generell das Problem, das der Bundeskanzler nach wie vor hat. Ich habe die Rede des Kollegen Scheibner mit Aufmerksamkeit verfolgt: Sie haben das für die Ver­gangenheit sehr sauber und ordentlich klargestellt, aber das Problem des Bundeskanz­lers ist, dass Sie für dieses BZÖ oder diese FPÖ-neu, oder wie sie sich immer nennen mag, keine Garantie abgeben können, dass das nirgendwo mehr passiert.

Sollen wir jedes Mal eine Verfassungsänderung machen, wenn das wieder irgendwo vorkommt? Diese Garantieerklärung können Sie nicht abgeben, und das ist der Preis, den dieses Parlament für diese Koalition zu zahlen hat. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Scheibner: Sollen wir uns aus dem Parlament hinaus begeben, wenn es eine solche Garantie ...?)

13.18


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Abgeordnete Dr. Fekter hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Kollegin.

 


13.19.01

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade in dieser De­batte sollte man eigentlich sehr nahe an der Wahrheit bleiben. Ich berichtige daher tatsächlich, dass die Behauptung von Frau Kollegin Glawischnig, im KZ gewesene Wehrmachtsdeserteure wären nicht rehabilitiert, falsch ist.

KZ-Insassen sind Opfer nach dem Opferfürsorgegesetz, und jene, die hier ein Verfah­ren hatten, sind auf Grund der Wehrmachtsurteile durch die Amnestiegesetze 1945 und 1946 rehabilitiert. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.19


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


13.20.01

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Ich glaube, dass die heutige Debatte nicht nur wichtig ist, weil alle Parteien ihren Grundkonsens darüber zum Ausdruck gebracht haben, dass eine nationalsozialistische Gesinnung in Österreich genau gar nichts mehr verloren hat, sondern auch deswegen, damit wir uns gemeinsam ins Bewusstsein rufen, dass De­mokratie auch bei uns keine Selbstverständlichkeit ist, sondern eine Pflanze, die zu jedem Zeitpunkt und von uns allen immer wieder sorgsam gehegt werden muss.

Ich erinnere mich anlässlich dieser heutigen Debatte an eine Dissertation eines guten Freundes: Was ist, wenn das Volk den Tyrannen wählt? Ist es dann noch Demokratie? Im Kernpunkt trifft diese Frage auch heute zu, wenn eine Partei gewählt wird und die Inhaber freier Mandate jeweils eigenständige Menschen sind, in die nicht jeder von Anfang an bis an den Grund blicken kann.

Ich glaube, die heutige Diskussion ruft jeden Einzelnen von uns zur ganz persönlichen Verantwortung, der wir uns auch immer stellen müssen und stellen sollen, und hat uns dazu gebracht, auch wieder einmal laut über andere Grundsätze unserer Demokratie nachzudenken, die auch noch zu berücksichtigen sind.

Da ist zum einen das Subsidiaritätsprinzip, das auch im Falle einer Anlassgesetzge­bung aus meiner Sicht unbedingt zu wahren ist, dass nämlich die kleinere Einheit – in diesem Fall der Landtag – jeweils entscheidet, bevor er an die nationalen Entschei­dungsgremien geht.

 


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