Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 132

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Wir haben einfach tolle Menschen im steirischen Landesdienst, wir haben tolle Men­schen in der Steiermark, und die Steiermark wird mit viel Einsatz von einem tollen Menschen geleitet, von Landeshauptmann Waltraud Klasnic! (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Was halten Sie von Herrn Hirschmann? Ist der auch so toll?)

16.03


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Mag. Lapp. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.03.35

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kollegin Riener, ich denke mir, es gibt auch in Österreich sehr viele tolle Menschen und die Landeshauptfrau der Steiermark wird bei den kommenden Wahlen noch beweisen müssen, ob sie auch von den Steirerinnen und Steirern so positiv gesehen wird, wie Sie das hier beschrieben haben.

Ich will jetzt jedoch wieder auf ein bundespolitisches Thema zu sprechen kommen, und zwar auf das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz. Die Zulassung von Leiharbeits­kräften – das wurde von meiner Fraktion bereits mehrfach betont – ist ein wesentlicher Rückschritt. Frau Ministerin! Sie haben vorhin gesagt, Sie weisen aufs Schärfste zurück, dass hier Basarmethoden Einzug gehalten hätten. Sie sprechen davon, dass Ihnen Experten aufs Aug’ gedrückt hätten, dass man in dem Bereich auch 30 Prozent verkraften könnte. Mich würde interessieren, wer diese Experten waren. Vor allem aber – Sie kennen ja den Pflegebereich und welche Bedürfnisse dort gegeben sind – jetzt zu verkaufen, dass nur mehr 15 Prozent als Leiharbeitskräfte in diesem Bereich tätig sein können, das ist meiner Meinung nach schon eine sehr selbsthypnotische Ansage.

Bei der Voest zum Beispiel, also im Industriebereich, dürfen nur 5 Prozent Leihar­beiterinnen und Leiharbeiter beschäftigt werden, um eben die Qualität zu sichern. Im Pflegebereich und im Gesundheitsbereich gibt es Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich der Apparate, der technischen Einrichtungen, aber dort, wo Personal mit Menschen arbeitet, wo also Pflege stattfindet, im direkten Bereich gibt es überhaupt keinerlei Qualitätskriterien, und das wird durch diese Maßnahme auch nicht besser.

Sie liefern sich an Anbieter aus, an Verleiharbeitsfirmen. Es gibt noch keinerlei Abkom­men mit den Gewerkschaften, wie die Kollektivverträge in dem Bereich zu gestalten sind. Insofern sehe ich das auch nicht als Chance, wenn Sie sagen, dass jetzt im Pfle­gebereich die Grauzone abgeschafft wird, sondern ganz im Gegenteil: Es wird noch eine Zwischenstufe eingezogen, und auf der Strecke bleiben jene Beschäftigten, die in den Pflege- und Gesundheitsberufen tätig sind.

Auch für die Ärztinnen und Ärzte in den einzelnen Organisationseinheiten und Statio­nen wird es schwieriger werden, denn wie werden sie künftig im mitverantwortlichen Bereich agieren können. Wie werden sie Menschen Anordnungen geben können, die als Leiharbeitskräfte arbeiten und nicht immer vor Ort sind?

Zum Schluss: Im Ausschuss hat Herr Dr. Rasinger wieder davon gesprochen – und das scheint mir auch die Qualität dieser Regierungsarbeit zu bezeichnen, wobei man Qualität unter sehr viele Anführungsstriche setzen muss –, Sie machen ein Gesetz, und dann sagen Sie immer im Ausschuss: Wir werden dann schon sehen, was raus­kommt. Diese Art von Politik lehnen wir ab. Es ist besser, sich vorher zu überlegen, was für die betroffenen Menschen gut und wichtig ist, anstatt sozusagen in einer gro­ßen Lotterieaktion zu schauen, wie sich Gesetze weiterentwickeln. Dass Ihnen der Verfassungsgerichtshof sehr viele Gesetze, die Sie im Husch-Pfusch-Verfahren ge­macht haben, zurückgeschmissen hat, denke ich mir, ist kein Beweis dafür, dass Sie


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