Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 137

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16.20.52

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die SPÖ wird der Änderung des Dentistengesetzes zustimmen. Dabei geht es um eine ordnungsgemäße Überführung der Dentistenkammer in die Zahnärztekammer. Wir machen das im Interesse der Sozialpartnerschaft und mit Respekt vor den Leistungen der Kammern gerne – und das wird ja auch erwartet. Die Antragsteller, die Kollegen Haupt und Rasinger, erwarten ja, wie selbstverständlich, dass wir dem zustimmen.

Ich hoffe, dass Sie wenigstens ein bisschen ein schlechtes Gewissen haben, zumin­dest bei solchen Anlässen, und daran denken, auf welch brutale und rücksichtslose Art und Weise – so viel zur Sozialpartnerschaft – Sie Herrn Salmutter, noch dazu ver­fassungswidrig!, entfernt haben, um letztlich Leuten wie Herrn Gaugg die Möglichkeit zu eröffnen, im Gesundheits- und Sozialwesen Verantwortung zu tragen. Ich hoffe, Sie schämen sich ein bisschen! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

16.22


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Keiner der Berichterstatter wünscht ein Schlusswort.

Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTF-SHD-G geändert werden, in 959 der Beilagen.

Hiezu hat Herr Abgeordneter Dr. Grünewald ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.

Ich lasse daher zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betrof­fenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffern 11 und 24 des Gesetz­entwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Zei­chen. – Das Zeichen wird mit Mehrheit gegeben. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Änderung des MTD-Gesetzes und des Hebammengesetzes samt Titel und Eingang in 961 der Beilagen.

 


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