Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 149

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Österreich“ auch in Zukunft weiter bestehen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminis­terin Rauch-Kallat. – Bitte, Frau Ministerin, Sie sind am Wort.

 


17.03.02

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Präsi­dentin! Hohes Haus! Das vorliegende Veterinärrechtsänderungsgesetz 2005 sieht An­passungen des österreichischen Veterinärrechts an europäische Vorgaben sowie die Weiterentwicklung von Untersuchungsmethoden vor.

Die Änderungen im Tierarzneimittelkontrollgesetz tragen den Veränderungen in der Lebensmittelgesetzgebung durch den Beschluss des Lebensmittelssicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes Rechnung. Das auf europäischen Grundlagen basierende Verbot der Anwendung von Hormonen bei Lebensmittel liefernden Tieren ist ein be­deutender Beitrag zur Stärkung des Vertrauens der österreichischen Verbraucherinnen und Verbraucher in österreichische Lebensmittel tierischen Ursprungs.

Durch diese Novelle wurde auch klargestellt, dass der Einsatz von Hormonen zum Zweck der Leistungssteigerung in Österreich nicht zulässig ist. Die Anpassung der europäischen Rechtsgrundlage war ein wesentlicher Schritt, um die Position Europas in dem bei der WTO anhängigen Verfahren Amerikas gegen das Importverbot von Fleisch, das von Tieren stammt, die mit Hormonen behandelt wurden, zu stärken und so die heimischen Supermarktregale frei von Hormonfleisch zu halten.

Dem sehr guten Tiergesundheitsstatus Österreichs, der innerhalb Europas aufgrund des freien Warenverkehrs keine Selbstverständlichkeit ist – und wir sind stolz auf unsere Bauern! –, tragen die Anpassungen in den Artikeln 3 und 4 Rechnung.

Die teilweise Überwachung der Freiheit der österreichischen Rinderbestände von Brucelose, Rinderleukose und IBR/IPV mit Hilfe von Milchuntersuchungen unter Be­achtung der epidemiologischen Gegebenheiten wird ab 2006 möglich sein.

Der vermehrte Einsatz der Milchuntersuchungen ermöglicht es, weitere Erkrankungen, die für die Sicherheit von Lebensmitteln von Bedeutung sind, effizient in die Über­wachungsstrategie aufzunehmen. Ein seit letztem Jahr erstmals österreichweit aus­gerichtetes Zoonose-Überwachungsprogramm sowie die Aufnahme von Maßnahmen zur Eindämmung der Paratuberkulose seien hier nur als Beispiele angeführt.

Der hervorragende Gesundheitsstatus der heimischen Tierbestände garantiert nicht nur den österreichischen Verbraucherinnen und Verbrauchern sichere tierische Le­bensmittel und bietet den heimischen Tierhalterinnen und Tierhaltern am europäischen Binnenmarkt Handelsvorteile, sondern führt auch zu einer immer größeren Nachfrage an österreichischen Zuchttiersamen und Embryonen sowie Fleisch und Fleischwaren bei unseren unmittelbaren Nachbarn, aber auch bei Drittstaaten, wie zum Beispiel Russland oder Kroatien.

Seit fünf Jahren wurde über ein Veterinärabkommen mit der Volksrepublik China ver­handelt, um auch diesen zukunftsträchtigen, stark wachsenden Markt mit heimischen Tierprodukten bedienen zu können. Der Abschluss des Veterinärabkommens mit der Volksrepublik China im April dieses Jahres sichert zusätzlich einen Startvorteil für die heimischen ProduzentInnen und ZüchterInnen gegenüber den europäischen Mitbe­werberInnen am chinesischen Markt ab. Für Ende Juni sind bereits erste Gespräche mit ExpertInnen der Volksrepublik China betreffend Erarbeitung der Veterinärzertifikate geplant.

 


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