Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 150

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Weltweit vernetzte Handelsströme mit tierischen, aber auch mit pflanzlichen Produkten führen immer wieder zur Verschleppung von Schädlingen in Gebiete, in denen sie sonst nie heimisch geworden wären. So wurde auch die Anpassung des Bienenseu­chengesetzes erforderlich, um auf das Eindringen neuer Schädlinge, in diesem Fall Beutekäfer beziehungsweise die Wachsmotte, gegebenenfalls entsprechend reagieren zu können.

Die Sicherstellung der Bienenzucht und die Gesunderhaltung der bestehenden Bestän­de bilden die Grundlage für eine flächendeckende Versorgung der Österreicherinnen und Österreicher mit heimischem Obst und Gemüse.

Ich greife auch gerne den Wunsch des Herrn Abgeordneten Maier auf, der Vogelgrippe besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wir sind ja auch in der Weltgesundheitsorgani­sation immer wieder damit befasst, und ich bin gerne bereit, im nächsten Gesundheits­ausschuss darüber zu berichten.

Wie die Beispiele der heutigen Diskussion zeigen, ist ein funktionierendes Veterinär­wesen einerseits die Grundlage für die Sicherstellung der heimischen Lebensmittel­produktion, und andererseits kann nur durch einen entsprechend ausgestatteten und geschulten öffentlichen Veterinärdienst mit Hilfe gezielter epidemiologischer Abklärung von Zoonoseausbrüchen die öffentliche Gesundheit gesichert werden. Ich möchte mich daher sehr herzlich bei allen Tierärztinnen und Tierärzten bedanken, die dafür sorgen, dass dieser Gesundheitsstatus unserer Tierbestände weiter bestehen bleibt, aber auch bei allen Bäuerinnen und Bauern, die dafür sorgen, dass ihre Tiere gesund und vor allem auch tiergerecht in ihren Ställen gehalten werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Krainer. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.08.29

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Abkommen zwischen der Repub­lik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China betreffend die Zusammen­arbeit auf dem Gebiet der Tiergesundheit und Tierquarantäne:

Zunächst ein Lob. Frau Ministerin, ich weiß nicht, wie Sie es geschafft haben, obwohl es eigentlich so üblich sein sollte: Der Vertrag wurde am 20. April abgeschlossen und ist wirklich innerhalb von 14 Tagen dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegt worden. Das ist ungewöhnlich. Vielleicht könnten Sie zum Beispiel Ihrer Kollegin Gehrer verra­ten, wie Sie das machen. Sie braucht im Durchschnitt 18 Monate, und das Ministerium der Kollegin Gehrer ist, glaube ich, sogar noch ein bisschen näher. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Mit dem Lob ist es allerdings schon wieder vorbei, denn: So schnell wir diesen Vertrag bekommen haben, so veraltet war er bereits, als er unterschrieben wurde. In diesem Vertrag, den wir auch ablehnen, weil hier auch Versuchstiere gehandelt werden sollen, was wir nicht unbedingt einsehen, wird Bezug genommen auf zwei Listen der OIE, der World Organisation for Animal Health, nämlich eine Liste A und eine Liste B. Die gab es früher. In der Liste A waren die schwereren und gefährlicheren Krankheiten aufge­zählt und in der Liste B die weniger gefährlichen Krankheiten. Und je nachdem, ob Liste A oder B, waren unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen, also bei Liste A viel Information, viele Maßnahmen notwendig laut diesem Vertrag und bei Liste B wenig Information, wenig Maßnahmen.

 


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