Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 206

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Petitionen ansehen, erkennen wir, dass es Probleme und Sorgen der Bürger zu bear­beiten gilt. In der zuletzt abgelaufenen Periode waren es vor allem die Postämter und die Kasernen, die den Bürgern Sorge bereiteten. Sehr oft stehen Initiativen von Abge­ordneten in den Regionen dahinter, bei denen man Unterschriften sammelt und so weiter, bevor so eine Petition in das Parlament eingebracht wird.

Bei der Kaserne Aigen gab es ebenfalls eine Initiative der Kollegin Fleckl, die über 9 000 Unterschriften gesammelt und zusammengebracht hat. Was mich in diesem Zusammenhang allerdings irritiert hat, war nur, dass dieses Ansinnen nie ins Parla­ment gekommen ist. Das dann im Parlament anhängig zu machen, dazu ist es dann nicht mehr gekommen, worauf ich ein bisschen stutzig geworden bin und nachgefragt habe, ob diese 9 000 Unterschriften den Entscheidungsträgern, Bundesminister Platter oder der Frau Landeshauptmann, die da quasi mitverhandelt hat, übergeben worden sind. Dort sind sie aber auch nicht angekommen.

Jetzt frage ich mich schon, wo diese 9 000 Unterschriften geblieben sind. Liegen die jetzt im SPÖ-Bezirkssekretariat in Liezen? Oder was macht man jetzt mit diesen 9 000 Unterschriften?

Ich möchte damit auch zeigen, dass das natürlich eine Gratwanderung ist. Man kann Bürgerstimmen auch für eine politische Kampagne benutzen. Mir persönlich wäre es sehr recht gewesen – und ich habe tagtäglich darauf gewartet –, dass diese Initiative hier im Parlament anhängig gemacht wird. Das ist aber leider nicht geschehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.08


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte.

 


20.08.04

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Trotz des meist guten Klimas, das heute schon mehrfach erwähnt wurde, ist es nicht selbst­verständlich, dass es oft zu Vier-Parteien-Petitionen kommt. Über eine möchte ich kurz sprechen, weil sie die Besonderheit hat, dass sie nicht die Einholung von Stellung­nahmen erfordert, wie alle vier Fraktionen gemeint haben, sondern weil sie gleich dem Innenausschuss zugewiesen wird. Es ist die Petition von Amnesty International Öster­reich „Gewalt gegen Frauen – nicht mit ihnen – nicht mit uns!“, von der alle vier Par­teien gemeint haben, dass das eine Möglichkeit wäre, in die laufenden Verhandlungen um das Niederlassungs-, das Aufenthalts- und das Asylgesetz noch positiv eingreifen zu können.

Es geht um die Situation von Migrantinnen, die auch, genauso wie österreichische Frauen, Gewalt ausgesetzt sind. Bei Gewalt gegen Migrantinnen zeigt sich, dass die Abhängigkeit eine ganz andere ist als die einheimischer Frauen, wenn und weil Mig­rantinnen keinen eigenständigen Aufenthaltstitel haben und auch eine Arbeitserlaubnis brauchen, damit sie eigenständig leben können.

Diese Petition fordert eben diesen eigenständigen Aufenthaltstitel und eine sofortige Arbeitsbewilligung, damit diese Frauen bei Gewaltbeziehungen, die in allen Familien vorkommen, auch in MigrantInnen-Familien, die Möglichkeit haben, sich nicht erst nach fünf Jahren, wie es im vorliegenden Gesetzesentwurf zum Niederlassungs- und Aufent­haltsgesetz festgelegt ist, sondern gleich von ihren Ehemännern zu trennen, ohne dadurch besondere Nachteile zu erleiden, weil sie sich auch so hier niederlassen und arbeiten können.

 


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