Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 165

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nach 1945 setzen wir ein familienpolitisches Zeichen unserer Wertschätzung. Diese Frauen haben unter schwierigsten Bedingungen Gewaltiges für unser Österreich geleistet. Viele von ihnen waren damals allein verantwortlich für das Überleben ihrer Kinder, ihre Männer waren in Kriegsgefangenschaft oder gefallen. Sie waren es, die unter schwierigsten Bedingungen unser Land vom Kriegsschutt befreit und mit ihrer Wiederaufbauarbeit wertvolle Dienste auch für unsere Nachkriegsgeneration geleistet haben.

Geschätzte Damen und Herren! Ich verstehe die Kritik nicht ganz. Heute ist in allen Parteien die Doppelbelastung von Beruf und Familienarbeit unbestritten. Daher verstehe ich diese Kritik bei diesem Gesetz an und für sich überhaupt nicht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Der überwiegende Anteil dieser Frauen – es sind ungefähr zwei Drittel – lebt heute von geringem Einkommen, dieser Anteil der Frauen lebt von der Mindestpension. Diese Frauen, das wurde schon gesagt, sollen eine Einmalzahlung von 300 € erhalten. Ich danke unserer Frau Bundesminister Haubner für die Möglichkeit dieser Zuwendung, wofür insgesamt Mittel im Ausmaß von 15 Millionen € bereitgestellt werden. Ich weiß aus etlichen Kontakten, dass sich die betroffenen Frauen sehr über diese späte Aner­kennung ihrer Leistung freuen.

Um auch die Frauen der Geburtsjahrgänge 1931 und 1935 mit einzubinden – wie es bereits Kollegin Steibl angekündigt hat –, bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mittermüller, Steibl, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag (641/A) der Abgeordneten Mag. Haupt, Steibl, Rosenkranz, Turkovic-Wendl betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine einmalige Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich geschaffen wird, in der Fassung des Ausschussberichts (1022 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Antrag (641/A) der Abgeordneten Mag. Haupt, Steibl, Rosenkranz, Turkovic-Wendl betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine einmalige Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Öster­reich geschaffen wird, in der Fassung des Ausschussberichts (1022 d.B.), wird wie folgt geändert:

Im § 1 entfällt die Wortfolge „vor dem 1. Jänner 1931 geboren sind,“.

Begründung:

Durch den Entfall des Stichtags 1. Jänner 1931 sollen auch noch jüngere Frauen erfasst werden, die nach dem Jahr 1930 geboren wurden, aber noch vor dem 1. Jänner 1951 mindestens ein Kind geboren oder erzogen haben.

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Mit Entfall dieses Stichtages sollen auch noch jüngere Frauen erfasst werden, die vor dem 1. Jänner 1951 mindestens ein Kind geboren und erzogen haben.

 


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