Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 181

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Politik“ zu agieren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Sburny: Sie tun das ja!)

Meine Damen und Herren von der SPÖ, wenn Sie noch einen Abänderungsantrag einbringen, in dem steht, dass von dieser Zuwendung Frauen ausgeschlossen sind, die gemäß § 4 Verbotsgesetz 1945 als Nationalsozialistinnen registriert worden sind, dann frage ich mich, ob das wirklich das Ziel trifft. Selbstverständlich bekennen wir uns dazu, meine Damen und Herren, dass man schon unterscheiden soll, dass jene, die damals wirklich aktiv und in verbrecherischer Art und Weise tätig waren, von dieser Aner­kennung, von dieser symbolischen Anerkennung ausgeschlossen sind. Das ist auch im Gesetz so umfasst, und Sie wissen das, meine Damen und Herren! (Abg. Öllinger: Nein! Ist es nicht!)

Auch in der Erklärung, die diese Frauen unterzeichnen müssen, steht, dass sie nicht rechtskräftig nach dem Verbotsgesetz oder nach anderen Gesetzen verurteilt wurden und dass sie kein Verhalten in Wort oder Tat gesetzt haben dürfen, das mit den Gedanken und Zielen eines freien und demokratischen Österreichs unvereinbar ist. (Abg. Öllinger: Der Herr Gross ist auch nicht rechtskräftig verurteilt!)

Das ist das aktive Tun, das wir nicht fördern wollen, aber, meine Damen und Herren, das, was Sie wollen, ist, dass auch jede Frau, die, aus welchen Gründen auch immer, in einer verurteilenswerten Organisation – keine Frage! – einfaches Mitglied geworden ist, heute, 60 Jahre danach, von dieser kleinen Zuwendung ausgeschlossen wird. Sie wissen aber ganz genau, dass es kein Problem war, dass schwer belastete National­sozialisten in der Zweiten Republik Mitglieder dieses Hauses werden konnten, Mit­glieder von Bundesregierungen werden und Tausende Euro an Pension beziehen konnten – und vielleicht auch heute noch beziehen. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Öllinger: Meinen Sie den Friedrich Peter?)

Das war kein Problem, aber 300 € möchte man Frauen und Müttern verweigern, die damals zwar Mitglied einer verbrecherischen Organisation, aber ohne verbrecherische Handlungen gewesen sind. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist skandalös!)

Das sehen wir nicht ein, meine Damen und Herren; Sie sollten sich das und Ihr Abstimmungsverhalten noch überlegen.

Kollege Böhmdorfer war entsprechend mit einer Idee dabei, dass wir eine Ent­schließung dahin gehend eingebracht haben, dass die Bundesregierung ersucht wird, noch vorhandene Lücken bei der Entschädigung von Opfern aus dieser furchtbaren Zeit aufzuarbeiten und dort, wo solche auftreten, diese zu schließen. Wir wollen wirklich allen Opfern aus dieser Zeit, solange es noch geht, solange sie am Leben sind, entsprechende Entschädigung und Genugtuung geben – und das werden wir auch tun, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ihre Ablehnung für dieses Gesetz ist für mich unverständlich. Die Argumentation, die Sie gebracht haben, ist beschämend! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.02


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Walther zu Wort gemeldet. Frau Abgeordnete, Sie kennen die Geschäfts­ordnung. – Bitte.

 


19.02.58

Abgeordnete Heidrun Walther (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerinnen! Ich möchte tatsächlich berichtigen: Herr Abgeordneter Scheibner hat gesagt, es gehe uns darum, dieses Geld den Frauen und den Müttern zu verwehren. – Das ist unrichtig! (Abg. Neudeck: Dann müsst ihr zustimmen!)

 


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