muten. Aber das
steht nun einmal nicht in Ihrem Regierungsprogramm, wäre aber ein Vorschlag zur
Güte.
Meine Damen und
Herren! Mediation kann viel dazu beitragen, dass Konflikte positiv im Sinne
aller Beteiligten gelöst werden, aber Mediation ist kein Allheilmittel.
Mediation darf nicht dazu missbraucht werden, rechtliche Ansprüche zu
konterkarieren. Diesbezüglich befinde ich mich mit Minister Böhmdorfer einer
Meinung, und das ist gut so.
Zum Beispiel im
Scheidungsverfahren: Auf der einen Seite müssen natürlich die rechtlichen Ansprüche
gesichert sein, dürfen nicht unter den Tisch fallen, auf der anderen Seite aber
muss auch die familiäre Situation immer mit bedacht werden. Durch ein langes
Verfahren bei strittigem Sachverhalt wird die familiäre Situation nur
zugespitzt und unerträglich. Besonders sensibler Umgang muss bei Gefahr oder
tatsächlicher familiärer Gewalt gewährleistet sein. Da haben die Mediatoren und
Mediatorinnen, vor allem aber die involvierten Richter und Richterinnen besondere
Verantwortung zu übernehmen, denn Mediation geht möglicherweise zu Lasten von
Frauen, die von Gewalt betroffen sind und die auf viel verzichten, nur um aus
einer Gewaltbeziehung herauszukommen.
Es ist überhaupt
zu überlegen, ob Mediationsverfahren während eines aufrechten Betretungsverbots
sinnvoll sind. Die Mediation ersetzt nicht die richterliche Anleitungspflicht
und die Entscheidung der Richter und Richterinnen. Da darf es unter keinen
Umständen zu einer Privatisierung der Justiz kommen. Vorgelegte Vergleiche
aus einem Mediationsverfahren müssen überprüft werden, und wenn
Schlechterstellungen auffallen, müssen die Betroffenen aufmerksam gemacht
werden.
Meine Damen und
Herren! Als sehr problematisch sehe ich den § 16, und daher möchte ich
dazu einen Abänderungsantrag einbringen. Darin geht es darum, dass es nicht so
sein darf, dass ein Anwalt zuerst bei einem Paar ein Mediationsverfahren
durchführt und im Anschluss daran die Verteidigung für einen der Partner
übernimmt. Es gibt da Gerüchte. Im schlimmsten Fall – das habe ich schon
gehört – würde das dann so aussehen, dass die von Bundesminister Haupt eingerichtete
Männerabteilung scheidungswillige Männer, die so wenig Unterhalt wie möglich
zahlen wollen und Hilfe bei der Männerabteilung suchen, an Rechtsanwälte, die
gerne derartige Fälle übernehmen, vermittelt, die dann auch noch mit
MediatorInnen aufwarten können, die ein gewisses Vertrauensverhältnis zum
Rechtsanwalt haben. Das heißt, der Mann wird dann so rechtlich vertreten, dass
er am besten aussteigt, wie es ja die Pflicht eines Anwalts ist, und gleichzeitig
wird durch die Mediation auf die Frau dahin gehend eingewirkt, dass genau der
gemachte Vorschlag der beste für alle wäre.
Ich hoffe, dass es
sich hiebei nur um böse Gerüchte handelt. Ich denke, wenn wirklich jemand so
handeln würde, so wäre dies ganz schäbig.
Um diesen
Missbrauch gänzlich auszuschließen, bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten
Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 24 der
Beilagen
Der Nationalrat
wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Die
Regierungsvorlage (24 d. B.): Bundesgesetz über Mediation in
Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG) sowie über
Änderungen des Ehegesetzes, der Zivilprozessordnung, der
Strafprozessordnung, des Gerichtsgebührengesetzes und des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001
in der Fassung des Ausschussberichtes (47 d. B.) wird wie folgt
geändert:
1. Im
Artikel I wird im § 16 der letzte Satz gestrichen, und es werden statt
diesem Satz folgende Sätze angefügt.